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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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onshöchstmengen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO X ), flüchtige<br />

organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Ammoniak fest, die seit dem Jahr<br />

2010 einzuhalten sind. Bei den Stickstoffoxiden liegen die Gesamtemissionen mit 1.159 Tsd.<br />

t im Jahr 2013 noch über der in der NEC-Richtlinie für Deutschland festgelegten Emissionsmenge<br />

von 1051 Tsd. t/a, sodass weitere Minderungsmaßnahmen notwendig sind.<br />

Aufgrund der schädlichen Wirkungen existieren für Stickoxide auch strenge Immissionsgrenzwerte.<br />

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid<br />

ein Kurzzeit-Grenzwert von 200 µg/m 3 (1 Stunde) festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im<br />

Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m 3 . Zum Schutz<br />

der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m 3 als Jahresmittelwert verwendet.<br />

31 NEC = National Emission Ceilings (Nationale Emissionshöchstmengen).<br />

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