Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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4.8.2 Prüfgegenstand und Prüfumfang<br />
Die Grundlage des Umweltbeitrags zur Gesamtplanbewertung bilden spezifische Investitionsszenarien,<br />
die die grundsätzliche Finanzmittelverteilung für den BVWP definieren. Dabei<br />
wird gemäß der Grundkonzeption <strong>zum</strong> <strong>Bundesverkehrswegeplan</strong> (Priorisierungsschritt 2)<br />
zunächst aus verkehrskonzeptioneller Sicht im Sinne einer strategischen Priorisierung veranschaulicht,<br />
wie sich bei unterschiedlichen Investitionsstrategien und der sich daraus ergebenden<br />
Mittelaufteilung die Gesamtwirkungen des Plans verändern. Je nach finanziellem<br />
Spielraum können auch alternative Investitionsszenarien relevant werden.<br />
Jedem Investitionsszenario lässt sich eine Auswahl an Aus- und Neubauprojekten zuordnen.<br />
Die Projekte werden dabei innerhalb jedes Investitionsszenarios einer Dringlichkeitskategorie<br />
zugewiesen, d.h. dem Vordringlichen Bedarf (VB/VB-E) oder dem Weiteren Bedarf<br />
(WB/WB*). Daher unterscheidet der Umweltbeitrag zur Gesamtplanbewertung grundsätzlich<br />
zwei Betrachtungsebenen:<br />
1) Summe der Umweltauswirkungen der Projekte des Vordringlichen Bedarfs (VB/VB-E);<br />
für den BVWP 2030 wird angenommen, dass diese Vorhaben bis 2030 umgesetzt oder<br />
begonnen werden.<br />
2) Summe der Umweltauswirkungen der Projekte des Weiteren Bedarfs (WB/WB*).<br />
Für die Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen enthält der BVWP 2030 wie die bisherigen<br />
BVWP nur ein pauschales Investitionsvolumen je Verkehrsträger. Allerdings werden keine<br />
einzelnen Maßnahmen ausgewiesen. Dem entsprechend können zu den Umweltauswirkungen<br />
der Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen nur überschlägige und typisierende Aussagen<br />
getroffen werden, denn die Art, der konkrete Umfang und die räumliche Lage einzelner Ersatz-<br />
bzw. Erhaltungsmaßnahmen werden mit dem BVWP noch nicht konkret benannt. Zu<br />
berücksichtigen ist auch, dass diese Projekttypen in der Regel keine relevanten Umweltauswirkungen<br />
mit sich bringen, da es sich lediglich um Sanierungs- oder Austauschmaßnahmen<br />
an bestehenden Verkehrswegen handelt. Konkretere Betrachtungen müssen nachfolgenden<br />
Entscheidungsebenen überlassen bleiben.<br />
4.8.3 Arbeitsschritte Gesamtplanbewertung Aus- und Neubau Teil 1: monetarisierte<br />
Kriterien<br />
Der Umweltbeitrag zur Gesamtplanbewertung Teil 1 für die Aus- und Neubauprojekte wird<br />
für jedes zu betrachtende verkehrsträgerübergreifende Projektbündel in zwei Schritten<br />
durchgeführt.<br />
1) Aggregation der Umweltauswirkungen der Einzelprojekte je Kriterium<br />
Die im Zuge des Umweltbeitrags zur Projektbewertung ermittelten projektspezifischen Umweltauswirkungen<br />
werden über alle Vorhaben einer Dringlichkeitsstufe summarisch ermittelt.<br />
Dazu wird eine Planfallberechnung unter Berücksichtigung aller Vorhaben der jeweiligen<br />
Dringlichkeitsstufe durchgeführt. Aus dem Vergleich mit der analogen Bezugsfallrechnung<br />
lassen sich die summarischen verkehrlichen Effekte ermitteln. Auf dieser Basis wird für jedes<br />
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