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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Kriterium die jeweilige summarische Wirkung als physikalische Größe – betroffene Einwohner,<br />

Emissionsmengen usw. – berechnet.<br />

2) Bewertung der Sachinformation je Kriterium<br />

Für die monetarisierten Kriterien ergibt sich die Bewertung durch Umrechnung der summarischen<br />

Wirkungen in monetäre Nutzensummen. So wird z.B. für das Kriterium 1.3 (Kohlendioxid-Emissionen)<br />

der entsprechende Gesamtnutzenbeitrag, der sich auf CO 2 -Emissionen<br />

zurückführen lässt, in Euro ausgewiesen. Analog <strong>zum</strong> Umweltbeitrag zur Projektbewertung<br />

Teil 1 kann dieser Nutzen positiv oder negativ sein. Wie bei der Projektbewertung entspricht<br />

dabei ein positiver Nutzen einer positiven Veränderung der Umweltqualität bzw. einer Abnahme<br />

von Beeinträchtigungen (ausgedrückt in eingesparten Kosten).<br />

Laufende und fest disponierte Projekte, die nicht bereits Bestandteil des Bezugsfalls waren<br />

(z.B. Neubeginne Straße im Sommer 2015), wurden nach der gleichen Methodik hinsichtlich<br />

der monetarisierten Kriterien bewertet und in die Gesamtplanwirkungen des VB/VB-E mit<br />

einbezogen.<br />

Für die Schienenprojekte der Phase II wurde eine gutachterliche Abschätzung der Umweltwirkungen<br />

je monetarisiertem Kriterium auf Basis bereits vorliegender Studien aus der Vergangenheit,<br />

gutachterlichen Erstbewertungen der angemeldeten Projekte und Durchschnittsbetrachtungen<br />

vorgenommen.<br />

Neben einer monetären Bewertung werden die jeweiligen Gesamtwirkungen – soweit möglich<br />

– unter Berücksichtigung strategischer Umweltziele, z.B. des CO 2 -Minderungsziels der<br />

Bundesregierung, bewertet. Diese Bewertung erfolgt verbal-argumentativ.<br />

4.8.4 Arbeitsschritte Gesamtplanbewertung Aus- und Neubau Teil 2: nichtmonetarisierte<br />

Kriterien<br />

Der Umweltbeitrag zur Gesamtplanbewertung Teil 2 für die Aus- und Neubauprojekte wird<br />

ebenfalls für jedes zu betrachtende verkehrsträgerübergreifende Projektbündel in zwei<br />

Schritten durchgeführt.<br />

1) Berechnung der Sachinformationen je Kriterium<br />

Für die nicht-monetarisierten Kriterien, die sich auf bestimmte Flächenbeanspruchungen<br />

oder Zerschneidungswirkungen beziehen, ergeben sich die auf den Gesamtplan bezogenen<br />

Umweltauswirkungen im Prinzip aus der Summe der im Umweltbeitrag zur Projektbewertung<br />

ermittelten projektspezifischen Umweltauswirkungen über alle Projekte des jeweils zu betrachtenden<br />

Projektbündels.<br />

In der Regel lassen sich die für die einzelnen Projekte ermittelten Umweltauswirkungen auf<br />

der Sachebene aufsummieren, da die Effekte mehrerer Vorhaben additiv zusammenwirken,<br />

da in der Regel keine räumliche Überlagerung der Wirkzonen auftritt. Bei Kriterium 2.2 (Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten) wird die summarische Anzahl be-<br />

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