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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Nach § 25 Abs. 3 BNatSchG ist die Entwicklungszone, vor allem für die Umsetzung von Zielen<br />

einer nachhaltigen Entwicklung vorgesehen. Dies unterstreicht den interdisziplinären Ansatz<br />

von Biosphärenreservaten und soll durch Modellprojekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung<br />

natürlicher Ressourcen in die Praxis hinein wirken.<br />

Wie dargestellt, umfasst die Gesamtkulisse der Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes<br />

ein Areal von etwa 42 % der Gesamtfläche Deutschlands. Es ist daher naheliegend,<br />

dass sich hier die generellen Trends der Landnutzung und des Landschaftswandels<br />

(Flächenverbrauch, Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur etc.) unmittelbar<br />

auswirken und zu Beeinträchtigungen führen. Allerdings dürfte sich der Landschaftswandel<br />

außerhalb der Schutzgebiete stärker auswirken als innerhalb.<br />

Seite 127

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