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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Die Gesamtlänge aller Neubauprojekte und Projekte mit Neubauanteil des Vordringlichem<br />

und Weiteren Bedarfs im BVWP 2030 beträgt 6.792 km. Die Durchfahrungslänge von Wasserschutzgebieten<br />

durch Verkehrsprojekte des Weiteren Bedarfs entspricht bei einer Länge<br />

von 110,2 km einem Anteil von ca. 1,6 % der Gesamtlänge der Summe aller Neubauprojekte<br />

und Projekte mit Neubauanteil mit VB/VB-E und WB / WB* und ist nach Tab. 20 als negativer<br />

Beitrag zur Zielerreichung des Wasserschutzes zu werten.<br />

Kriterium 2.8: Zerschneidung Unzerschnittener Verkehrsarmer Räume (UZVR > 100<br />

qkm nach BfN)<br />

Unzerschnittene verkehrsarme Räume sind durch die Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen<br />

und des Weiteren Bedarfs auf einer Fläche von insgesamt 106.033 ha von Zerschneidung<br />

betroffen.<br />

Insgesamt existieren in Deutschland 8.244.536 ha UZVR > 100 qkm. Durch die Summe der<br />

Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs verkleinert sich der derzeitige<br />

Flächenumgang der UZVR-Flächen um 1,3 %. Das Ziel der Erhaltung des Anteils unzerschnittenen<br />

verkehrsarmen Räume (UZVR ≥ 100 km²) wird entsprechend der zugrunde gelegten<br />

Bewertungsschwellen in Tab. 20 deutlich verfehlt, da eine Verkleinerung des derzeitigen<br />

Flächenumfangs der UZVR-Flächen ≥ 100 km² um mehr als 1 % einen deutlich negativen<br />

Beitrag zur Zielerreichung darstellt.<br />

Kriterium 2.9: Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des Kulturgüter-<br />

und Landschaftsschutzes<br />

Durch die Summe der in den Vordringlichen sowie den Weiteren Bedarf eingestuften Verkehrsprojekte<br />

kommt es auch zur Beanspruchung und Beeinträchtigung von Vorrangflächen<br />

des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes. Betroffen sind insgesamt 11.654 ha durch die<br />

Summe der Verkehrsprojekte mit Vordringlichem und Weiterem Bedarf.<br />

Die Summe der Wirkungen auf Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes ist<br />

als negativer Beitrag zur Zielerreichung zu bewerten, da mit einer Inanspruchnahme / Beeinträchtigung<br />

von 11.654 ha Fläche insgesamt ca. 0,08 % der Gesamtflächenkulisse von Vorrangflächen<br />

des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes in Deutschland (15.136.500 ha) von<br />

der Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs im BVWP 2030<br />

betroffen sind.<br />

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