21.03.2016 Aufrufe

Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

bvwp-2030-umweltbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

wird standardmäßig eine geringe Umweltbetroffenheit angenommen. Die Gesamtbewertung<br />

ergibt sich bei Ausbauprojekten aus folgenden Regeln:<br />

1. Die Kriterien 2.2 und 2.4.2 stehen auf „gering“ oder „positiv“: Gesamtbewertung "gering"<br />

2. Das Kriterium 2.2 steht auf "mittel" oder "hoch": Gesamtbewertung "mittel"<br />

3. Das Kriterium 2.4.2 steht auf "mittel": Gesamtbewertung "mittel".<br />

Im Ergebnis ergibt sich somit im Regelfall für Ausbauprojekte auch insgesamt geringe oder<br />

mittlere Umweltbetroffenheit für die nicht-monetarisierten Kriterien.<br />

Plausibilitätsprüfung und zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte<br />

In einem zweiten Schritt wird analog <strong>zum</strong> Vorgehen in der URE 2003 ergänzend zur formalisierten<br />

Beurteilung eine ergänzende Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Diese Prüfung ermöglicht<br />

es, im Einzelfall ggf. eine Änderung der Bewertungsklasse vorzunehmen. Die zu<br />

einer Auf- oder Abwertung des formalen Bewertungsergebnisses führenden bewertungsrelevanten<br />

Sachverhalte werden im Projektdossier dokumentiert.<br />

Typischerweise in Frage kommende bewertungsrelevante Sachverhalte werden nachfolgend<br />

beispielhaft aufgelistet. Diese Aspekte sind umso eher geeignet, eine Korrektur des formalen<br />

Bewertungsergebnisses um in der Regel eine Wertstufe vorzunehmen, je knapper die jeweilige<br />

Bewertungsstufe nach der formalen Bewertung erreicht ist:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten:<br />

Dieser Sachverhalt bedeutet, dass sich die Umweltbetroffenheiten, die nach den formalen<br />

Regeln im Ergebnis zu einer hohen Umweltbetroffenheit führen, ausschließlich auf<br />

indirekte Betroffenheiten und nicht auf vollständige Funktionsverluste zurückzuführen<br />

sind. Je weiter die Trasse von diesen schützenswerten Bereichen entfernt liegt, desto<br />

eher rechtfertigt sich eine Herabstufung des Gesamtergebnisses um eine Stufe.<br />

Trassenführung besitzt Vorteile durch Bündelung mit bestehenden Vorbelastungen:<br />

Liegen die für die Bewertungsstufe maßgeblichen Bereiche im Bereich vorhandener<br />

Vorbelastungen z. B. einer bereits bestehenden Infrastruktur und erscheint eine Bündelung<br />

insgesamt deutlich vorteilhaft, ist eine Herabstufung des formalen Gesamtergebnisses<br />

um eine Stufe möglich.<br />

Sehr hoher Betroffenheitsumfang bei einzelnen Kriterien:<br />

Eine Heraufstufung des Gesamtergebnisses kann gerechtfertigt sein, wenn die Umweltbetroffenheit<br />

bei Kriterien, die mit „hoch“ bewertet wurden, sehr deutlich oberhalb der<br />

Bewertungsschwelle liegt (insb. bei Natura 2000-Gebieten).<br />

Fortgeschrittener Planungsstand:<br />

Bei fortgeschrittenem Planungsstand können Detailkenntnisse über die Umweltauswirkungen<br />

eines Projektes vorliegen, aufgrund derer das formale Bewertungsergebnis im<br />

Einzelfall nicht zutreffend ist, weil ein Projekt doch relativ konfliktarm realisiert werden<br />

kann. Dies kann im Einzelfall eine Korrektur von kriterienbezogenen Einzelbewertungen<br />

oder des Gesamtergebnisses rechtfertigen.<br />

Seite 52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!