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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Für insgesamt 26 Wiedervernetzungsabschnitte mit hervorragender Priorität kann im Rahmen<br />

der Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit<br />

durch Ausbauprojekte des VB/VB-E eine Wiedervernetzung ermöglicht werden. Bei<br />

insgesamt 6 Wiedervernetzungsabschnitten wurden durch die vorgesehenen Ausbauplanungen<br />

auf dieser vorgelagerten Planungsebene noch keine Wiedervernetzungsmaßnahmen<br />

eingeplant. Da mit den vorgesehenen Straßenausbaumaßnahmen durchaus eine Verschlechterung<br />

der ökologischen Durchlässigkeit denkbar ist, wird die Differenz zwischen den<br />

Wiedervernetzungen und den fehlenden „Entschneidungen“ von Straßenausbauprojekten mit<br />

VB/VB-E gebildet. Aus diesem Grund fließen netto 20 Wiedervernetzungen durch Ausbauprojekte<br />

in die Bewertung ein.<br />

Bei insgesamt 900 hervorragenden Wiedervernetzungsabschnitten (vgl. Kap. 5.3.3), die zukünftig<br />

unzerschnittene Großräume sowie Achsen/Korridore der BfN-Lebensraumnetzwerke<br />

wieder verbinden sollen, stellt eine Entschneidung von 20 Wiedervernetzungsabschnitten<br />

letztlich einen positiven Beitrag zur Wiedervernetzung von zerschnittenen Lebensraumnetzwerken<br />

dar. Es können 2,2% der vorhandenen Wiedervernetzungsabschnitte wirksam „entschnitten“<br />

werden (vgl. Bewertungsschwellen in Tab. 20).<br />

Kriterium 2.5: Flächeninanspruchnahme gemäß Nachhaltigkeitsstrategie<br />

Das Kriterium Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie<br />

der Bundesregierung, die Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche dauerhaft<br />

zu reduzieren. Dazu wird ein konkreter Zielwert von bundesweit 30 ha Flächeninanspruchnahme<br />

pro Tag vorgegeben (siehe Kap. 4.3). Dieser Wert gilt für jede Art von Flächeninanspruchnahme<br />

durch Siedlungs- und Verkehrsfläche und schließt versiegelte und<br />

unversiegelte Flächen einschließlich von mit Siedlungs- und Verkehrsfläche in Verbindung<br />

stehenden Grünflächen ein (siehe Kap. 4.4.3). Bezogen auf Verkehrswege umfasst dies neben<br />

der eigentlichen Trasse (Fahrbahn, Gleisbereich) auch alle Verkehrsbegleitflächen wie<br />

etwa Böschungsflächen, Dämme, Einschnitte, Parkplätze, Schleusenanlagen, Kanalbegleitwege.<br />

Wasserflächen der Bundeswasserstraßen sind dabei nicht einzubeziehen.<br />

Verkehrsträgerübergreifend werden durch Verkehrsprojekte des VB/VB-E voraussichtlich<br />

insgesamt 15.512 ha Fläche neu in Anspruch genommen. Den weitaus größten Anteil daran<br />

haben die Straßenprojekte mit 13.110 ha. Der Versiegelungsanteil beträgt bei den Straßen<br />

etwa 6.240 ha, also etwas weniger als 50%.<br />

Diese durch den BVWP bezogen auf den Vordringlichen Bedarf (VB/VB-E) insgesamt in Anspruch<br />

genommene Fläche lässt sich nicht unmittelbar, sondern nur unter Berücksichtigung<br />

mehrerer Umlegungsschritte und zusätzlicher Annahmen mit dem Nachhaltigkeitsziel der<br />

Bundesregierung in Beziehung zu setzen. Dies liegt daran, dass sich der Zielwert nicht auf<br />

einen bestimmten Verursacher alleine bezieht und der Verursacheranteil der Flächeninanspruchnahme<br />

durch den Aus- und Neubau von Bundesverkehrswegen nicht exakt bekannt<br />

ist.<br />

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