Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Für insgesamt 26 Wiedervernetzungsabschnitte mit hervorragender Priorität kann im Rahmen<br />
der Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit<br />
durch Ausbauprojekte des VB/VB-E eine Wiedervernetzung ermöglicht werden. Bei<br />
insgesamt 6 Wiedervernetzungsabschnitten wurden durch die vorgesehenen Ausbauplanungen<br />
auf dieser vorgelagerten Planungsebene noch keine Wiedervernetzungsmaßnahmen<br />
eingeplant. Da mit den vorgesehenen Straßenausbaumaßnahmen durchaus eine Verschlechterung<br />
der ökologischen Durchlässigkeit denkbar ist, wird die Differenz zwischen den<br />
Wiedervernetzungen und den fehlenden „Entschneidungen“ von Straßenausbauprojekten mit<br />
VB/VB-E gebildet. Aus diesem Grund fließen netto 20 Wiedervernetzungen durch Ausbauprojekte<br />
in die Bewertung ein.<br />
Bei insgesamt 900 hervorragenden Wiedervernetzungsabschnitten (vgl. Kap. 5.3.3), die zukünftig<br />
unzerschnittene Großräume sowie Achsen/Korridore der BfN-Lebensraumnetzwerke<br />
wieder verbinden sollen, stellt eine Entschneidung von 20 Wiedervernetzungsabschnitten<br />
letztlich einen positiven Beitrag zur Wiedervernetzung von zerschnittenen Lebensraumnetzwerken<br />
dar. Es können 2,2% der vorhandenen Wiedervernetzungsabschnitte wirksam „entschnitten“<br />
werden (vgl. Bewertungsschwellen in Tab. 20).<br />
Kriterium 2.5: Flächeninanspruchnahme gemäß Nachhaltigkeitsstrategie<br />
Das Kriterium Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
der Bundesregierung, die Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche dauerhaft<br />
zu reduzieren. Dazu wird ein konkreter Zielwert von bundesweit 30 ha Flächeninanspruchnahme<br />
pro Tag vorgegeben (siehe Kap. 4.3). Dieser Wert gilt für jede Art von Flächeninanspruchnahme<br />
durch Siedlungs- und Verkehrsfläche und schließt versiegelte und<br />
unversiegelte Flächen einschließlich von mit Siedlungs- und Verkehrsfläche in Verbindung<br />
stehenden Grünflächen ein (siehe Kap. 4.4.3). Bezogen auf Verkehrswege umfasst dies neben<br />
der eigentlichen Trasse (Fahrbahn, Gleisbereich) auch alle Verkehrsbegleitflächen wie<br />
etwa Böschungsflächen, Dämme, Einschnitte, Parkplätze, Schleusenanlagen, Kanalbegleitwege.<br />
Wasserflächen der Bundeswasserstraßen sind dabei nicht einzubeziehen.<br />
Verkehrsträgerübergreifend werden durch Verkehrsprojekte des VB/VB-E voraussichtlich<br />
insgesamt 15.512 ha Fläche neu in Anspruch genommen. Den weitaus größten Anteil daran<br />
haben die Straßenprojekte mit 13.110 ha. Der Versiegelungsanteil beträgt bei den Straßen<br />
etwa 6.240 ha, also etwas weniger als 50%.<br />
Diese durch den BVWP bezogen auf den Vordringlichen Bedarf (VB/VB-E) insgesamt in Anspruch<br />
genommene Fläche lässt sich nicht unmittelbar, sondern nur unter Berücksichtigung<br />
mehrerer Umlegungsschritte und zusätzlicher Annahmen mit dem Nachhaltigkeitsziel der<br />
Bundesregierung in Beziehung zu setzen. Dies liegt daran, dass sich der Zielwert nicht auf<br />
einen bestimmten Verursacher alleine bezieht und der Verursacheranteil der Flächeninanspruchnahme<br />
durch den Aus- und Neubau von Bundesverkehrswegen nicht exakt bekannt<br />
ist.<br />
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