Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
bvwp-2030-umweltbericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
c) Visuelle Wirkungen auf das Landschaftsbild und die Avifauna (Vergrämung): je nach<br />
Geländebeschaffenheit und Bewuchs unterschiedliche Reichweiten.<br />
Erhebliche Wirkungen durch sonstige Schadstoffeinträge oder Waldrandanschnitt beschränken<br />
sich auf einen deutlich engeren Bereich von maximal 25 – 100 m. Daher kann im Ergebnis<br />
die bereits in der Früherkennung 2003 zugrunde gelegte Wirkzone von 500 m beidseitig<br />
einer Bundesfernstraße nach wie vor Verwendung finden. Es ist zwar nicht auszuschließen,<br />
dass bei besonderen topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall<br />
weiterreichende Wirkungen auftreten (z. B. Schadstoffverfrachtung entlang einer Kaltluftströmung,<br />
Lärmwirkung auf besonders empfindliche Vogelarten oder visuelle Wirkungen bei<br />
Dammlage in einer ausgeräumten Offenlandschaft). Derartige Konfliktsituation können aber<br />
auf nachfolgenden Planungsebenen noch gelöst werden.<br />
Bei Schienenwegen gibt es gegenüber Straßen tendenziell weniger starke indirekte Beeinträchtigungen.<br />
Geringer sind insbesondere die Wirkungen durch Schadstoffimmissionen.<br />
Geringer sind auch die Lärmwirkungen auf Vögel, da es sich bei Schienenwegen nicht um<br />
Dauerlärm, sondern um einzelne Lärmereignisse handelt (siehe KIFL 2007). Visuelle Wirkungen<br />
können insbesondere bei Hochgeschwindigkeitsstrecken vergleichbar stark sein wie<br />
bei Bundesfernstraßen.<br />
Da die Wirkungen durch Lärm und Schadstoffe mit zunehmender Entfernung schnell abnehmen<br />
und in größerer Entfernung am äußeren Rand der Wirkzone nur noch knapp oberhalb<br />
von Geringfügigkeitsschwellen liegen, wird über die gesamte Wirkzone von einem Beeinträchtigungsfaktor<br />
deutlich unterhalb von 50% ausgegangen. Die Breite der Wirkzonen<br />
wird in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke differenziert definiert (siehe Tab. 11).<br />
Für die Betroffenheit von Wasserschutzgebieten ist ausschließlich der Schadstoffeintrag relevant.<br />
3 Hier werden keine expliziten Wirkzonen angelegt, sondern es wird ausschließlich die<br />
Durchfahrungslänge bilanziert.<br />
3 Siehe für Straßen die Untersuchungen von PRINZ und KOCHER 1998; WESSOLEK und KOCHER 2003; SCHOLLER 2004; BEER et<br />
al. 2005 sowie für Schienenwege EBA 2004.<br />
Seite 41