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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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c) Visuelle Wirkungen auf das Landschaftsbild und die Avifauna (Vergrämung): je nach<br />

Geländebeschaffenheit und Bewuchs unterschiedliche Reichweiten.<br />

Erhebliche Wirkungen durch sonstige Schadstoffeinträge oder Waldrandanschnitt beschränken<br />

sich auf einen deutlich engeren Bereich von maximal 25 – 100 m. Daher kann im Ergebnis<br />

die bereits in der Früherkennung 2003 zugrunde gelegte Wirkzone von 500 m beidseitig<br />

einer Bundesfernstraße nach wie vor Verwendung finden. Es ist zwar nicht auszuschließen,<br />

dass bei besonderen topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall<br />

weiterreichende Wirkungen auftreten (z. B. Schadstoffverfrachtung entlang einer Kaltluftströmung,<br />

Lärmwirkung auf besonders empfindliche Vogelarten oder visuelle Wirkungen bei<br />

Dammlage in einer ausgeräumten Offenlandschaft). Derartige Konfliktsituation können aber<br />

auf nachfolgenden Planungsebenen noch gelöst werden.<br />

Bei Schienenwegen gibt es gegenüber Straßen tendenziell weniger starke indirekte Beeinträchtigungen.<br />

Geringer sind insbesondere die Wirkungen durch Schadstoffimmissionen.<br />

Geringer sind auch die Lärmwirkungen auf Vögel, da es sich bei Schienenwegen nicht um<br />

Dauerlärm, sondern um einzelne Lärmereignisse handelt (siehe KIFL 2007). Visuelle Wirkungen<br />

können insbesondere bei Hochgeschwindigkeitsstrecken vergleichbar stark sein wie<br />

bei Bundesfernstraßen.<br />

Da die Wirkungen durch Lärm und Schadstoffe mit zunehmender Entfernung schnell abnehmen<br />

und in größerer Entfernung am äußeren Rand der Wirkzone nur noch knapp oberhalb<br />

von Geringfügigkeitsschwellen liegen, wird über die gesamte Wirkzone von einem Beeinträchtigungsfaktor<br />

deutlich unterhalb von 50% ausgegangen. Die Breite der Wirkzonen<br />

wird in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke differenziert definiert (siehe Tab. 11).<br />

Für die Betroffenheit von Wasserschutzgebieten ist ausschließlich der Schadstoffeintrag relevant.<br />

3 Hier werden keine expliziten Wirkzonen angelegt, sondern es wird ausschließlich die<br />

Durchfahrungslänge bilanziert.<br />

3 Siehe für Straßen die Untersuchungen von PRINZ und KOCHER 1998; WESSOLEK und KOCHER 2003; SCHOLLER 2004; BEER et<br />

al. 2005 sowie für Schienenwege EBA 2004.<br />

Seite 41

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