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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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5.4.3 Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete<br />

Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete sind Gegenstand des Kriteriums 2.7<br />

„Durchfahrung von Wasserschutzgebieten“. Solche Gebiete werden auf der Basis von § 51<br />

bzw. § 53 WHG ausgewiesen und einem entsprechenden gesetzlichen Schutz unterstellt.<br />

Ziel der Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist es, Oberflächengewässer und Grundwasser<br />

mit Bedeutung für die bestehende oder zukünftige öffentliche Wasserversorgung vor<br />

nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern oder das schädliche<br />

Abfließen von Niederschlagswasser (Abschwemmen/Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge-<br />

und Pflanzenschutzmitteln) in Gewässer zu vermeiden. Heilquellenschutzgebiete werden<br />

entsprechend <strong>zum</strong> Schutz und zur Sicherung staatlich anerkannter Heilquellen festgesetzt.<br />

Der Schutz von Wasserkörpern mit Bedeutung für die öffentliche Wasserversorgung ist auch<br />

auf EU-Ebene rechtlich verankert. Gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind Oberflächengewässer<br />

und Grundwasser so zu schützen, zu verbessern und zu sanieren, dass sie<br />

bis <strong>zum</strong> Jahr 2015 einen „guten Zustand“ aufweisen.<br />

Neben der WRRL statuieren die Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG), die Grundwasserrichtlinie<br />

(2006/118/EG) sowie die Nitrat-Richtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) konkrete<br />

Schutzziele für (potenziell) nutzbare Wasservorkommen. Nach der Trinkwasserrichtlinie ist<br />

die dauerhafte Nutzung von Wasser für den menschlichen Gebrauch sicherzustellen, indem<br />

vorbeugende gesundheitsbezogene Qualitätsparameter eingehalten werden und geeignete<br />

Gewässerschutzmaßnahmen zur Reinhaltung von Oberflächen- und Grundwasser durchgeführt<br />

werden. Gemäß Grundwasserrichtlinie soll das Grundwasser, als wertvolle natürliche<br />

Ressource, vor chemischer Verschmutzung geschützt werden. Dies ist von besonderer Bedeutung<br />

für grundwasserabhängige Ökosysteme und für die Nutzung von Grundwasser für<br />

die Versorgung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Die Grundwasserrichtlinie enthält<br />

erstmals konkrete Schwellenwerte zur Beurteilung des guten chemischen Zustands. Die<br />

Nitrat-Richtlinie zielt darauf ab, die Wasserqualität in Europa zu schützen, indem die Grundund<br />

Oberflächengewässer vor Nitrat-Verunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen bewahrt<br />

und gute fachliche Praktiken in der Landwirtschaft gefördert werden.<br />

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