Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Zukünftige Entwicklung<br />
Die Bundesregierung hat in der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (BMU 2007)<br />
als Ziel festgelegt, den Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume<br />
(UZVR ≥ 100 km²) zu erhalten und bezieht sich dabei auf den Wert des Jahres 2005<br />
(25,4 %).<br />
Zukünftig soll der Schwerpunkt der Investitionen auf den Ausbau des bestehenden Verkehrsnetzes<br />
gelegt werden, um den derzeitigen Anteil an unzerschnittenen verkehrsarmen<br />
Räumen zu erhalten. Im Zuge der Umsetzung von Neu- und Ausbauvorhaben sollen <strong>zum</strong><br />
Schutz der biologischen Vielfalt Lebensraumnetzwerke nicht weiter zerschnitten werden. Um<br />
die Auswirkungen von Zerschneidungen der Landschaft zu vermeiden, sollen Maßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Erhalt einer ausreichenden ökologischen Durchgängigkeit umgesetzt werden. 42<br />
Trotz dieser Bemühungen dürfte das Ziel, die Größe der UZVR-Kulisse vollständig zu erhalten,<br />
kaum einzuhalten sein, denn es ist grundsätzlich von einem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur<br />
in Deutschland auszugehen, der auch Neubauprojekte erfasst.<br />
5.6.2 Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes<br />
Die Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes bilden die Grundlage für das<br />
Kriterium 2.9 „Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des Kulturgüter- und<br />
Landschaftsschutzes“. Als Vorrangflächen in diesem Sinne werden hier folgende Flächentypen<br />
zusammengefasst, soweit sie nicht bereits Element der Flächenkulisse der Naturschutzvorrangflächen<br />
mit herausragender Bedeutung aus Kriterium 2.1 sind:<br />
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Naturparke<br />
Landschaftsschutzgebiete (die nicht Natura 2000-Gebiete sind)<br />
UNESCO-Weltkulturerbestätten<br />
Entwicklungszonen der Biosphärenreservate.<br />
Diese Schutzgebietskategorien sind überwiegend großflächig ausgebildet und genießen gegenüber<br />
den Schutzgebietskategorien des Kriteriums 2.1 überwiegend einen weniger strengen<br />
Gebietsschutz. Der Schwerpunkt des Schutzes liegt bei diesen Gebietskategorien auf<br />
dem Schutz der Kultur- und Erholungslandschaft sowie dem Kulturgüterschutz. Über den<br />
Schutz von Natur und Landschaft werden teilweise aber auch die Belange des Biodiversitätsschutzes<br />
mit erfasst.<br />
42 Die vorhabenbezogene Bewertung von Beeinträchtigungen der Habiatfunktionen und –qualitäten wird im BVWP im Rahmen<br />
der Bewertung der Umweltkriterien 2.3 und 2.4 .1. a) ,b) erfasst (Zerschneidung von BfN- und Kern- und Großräumen, BfN-<br />
Großsäugerfunktionsräumen) Die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit Lebensraumachsen (2.4.1 c)) und die<br />
Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken (2.4.2) werden gesondert erfasst und bewertet.<br />
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