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Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

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TEIL A: SEKUNDÄRANALYSEN EXISTIERENDER DATEN<br />

Sek<strong>und</strong>äranalysen<br />

1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN VON PRAKTIKA IN ÖSTER-<br />

REICH<br />

Im Anschluss wird zunächst e<strong>in</strong> Dokument zu den arbeits- <strong>und</strong> sozialrechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

von <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong> Österreich, das von Experten/Expert<strong>in</strong>nen des BMASK verfasst<br />

wurde, wörtlich wiedergegeben. Darauf folgt e<strong>in</strong> kurzer Literaturüberblick zu den rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Organisation <strong>und</strong> Ausgestaltung von <strong>Praktika</strong>, um darauf aufbauend<br />

e<strong>in</strong>e pragmatische Begriffsdef<strong>in</strong>ition für das eigene Vorgehen <strong>in</strong> dieser Studie abzuleiten.<br />

1.1. Arbeits- <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlicher Überblick zur Situation von<br />

<strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Österreich (Dokument BMASK)<br />

I. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

In arbeitsvertragsrechtlichen Gesetzen ist ke<strong>in</strong>e Legaldef<strong>in</strong>ition des Begriffs „Praktikum“ enthalten.<br />

Lediglich im Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Kollektivverträgen wird<br />

der Begriff „Praktikum“ näher bestimmt.<br />

Vom Begriff Praktikum werden neben dem Pflichtpraktikum <strong>und</strong> dem Praktikum nach abgeschlossener<br />

(Fach)Hochschulausbildung auch das Volontariat, das Ferialarbeitsverhältnis sowie<br />

das so genannte freiwillige Praktikum erfasst, das weder durch e<strong>in</strong>en Lehr- oder Studienplan<br />

vorgeschrieben wird noch primär dem Geldverdienen dient, sondern analog zu den Pflichtpraktika<br />

zur Gew<strong>in</strong>nung von E<strong>in</strong>blicken <strong>in</strong> e<strong>in</strong> berufliches Feld dient. Je nach Ausgestaltung des<br />

Praktikums treten unterschiedliche Rechtsfolgen im Arbeits- <strong>und</strong> Sozialversicherungsrecht e<strong>in</strong>.<br />

Die gegenständliche Evaluierung konzentriert sich auf die Situation der Pflichtpraktikanten/Pflichtpraktikant<strong>in</strong>nen<br />

sowie auf das Praktikum nach absolvierter Hochschulausbildung<br />

(„Generation Praktikum“). Zur Abgrenzung der e<strong>in</strong>zelnen Ersche<strong>in</strong>ungsformen von <strong>Praktika</strong><br />

erfolgt jedoch im Folgenden zunächst e<strong>in</strong> Überblick über e<strong>in</strong>zelne Ausgestaltungsmöglichkeiten<br />

sowie die arbeits- <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtliche Situation von <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen.<br />

II. Ausgestaltungsformen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können <strong>Praktika</strong> als Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />

Volontariats ausgestaltet se<strong>in</strong>. Welches der genannten Vertragsverhältnisse vorliegt, ist jeweils<br />

im E<strong>in</strong>zelfall zu beurteilen. Ausschlaggebend dabei ist die tatsächliche Ausgestaltung des<br />

Praktikums <strong>und</strong> nicht dessen Bezeichnung.<br />

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