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Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

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Zusammenfassung / Schlussfolgerungen<br />

chens auf andere Vertragsformen wie Werkvertrag oder freier Dienstvertrag, aber ebenso<br />

e<strong>in</strong> Rückgang des Angebots an Optionen, über <strong>Praktika</strong> kurzfristige E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> den<br />

Arbeitsprozess <strong>in</strong> Organisationen zu gew<strong>in</strong>nen. Resultieren könnte aber auch e<strong>in</strong>e Ausweitung<br />

der an sich s<strong>in</strong>nvollen Pflichtpraktika (unter der Bed<strong>in</strong>gung, dass Hochschul<strong>in</strong>stitutionen<br />

über die Kapazitäten verfügen, die ihnen zugedachte Rolle als zusätzlicher<br />

Vertragspartner auch abzudecken) bei gleichzeitigem Rückgang dadurch unnötig gewordener<br />

sonstiger <strong>Praktika</strong>. Auch lässt sich argumentieren, dass e<strong>in</strong>e Differenzierung<br />

zwischen Pflichtpraktika <strong>und</strong> bislang als „freiwillig“ umschriebener <strong>Praktika</strong> (die <strong>in</strong> der<br />

Realität die Mehrheit der <strong>Praktika</strong> ausmachen) möglicherweise zur Klärung beitragen<br />

würde: hier vorgegebene Praxiszeiten mit Ausbildungsbezug zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Zertifizierung bzw. Anrechnung im Studium; dort Berufspraxis zur Verbesserung der<br />

späteren Berufschancen bzw. ohneh<strong>in</strong> mit dem primären Zweck der Erzielung e<strong>in</strong>es<br />

E<strong>in</strong>kommens. In jedem Fall würde durch die Ausweitung der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Ausbildungs<strong>in</strong>stitution<br />

e<strong>in</strong>e Differenzierung zwischen Studierenden mit <strong>und</strong> ohne verpflichtend<br />

vorgeschriebener Berufspraxis geschaffen; dies allerd<strong>in</strong>gs vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der<br />

<strong>in</strong> den eigenen Interviews ermittelten Bef<strong>und</strong>e, die, was Anbahnung, Bed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong><br />

Ausgestaltung betrifft, von gegenwärtig weitgehend vergleichbaren Verhältnissen bei<br />

verpflichtenden <strong>und</strong> freiwilligen <strong>Praktika</strong> geprägt ist.<br />

Als Fazit dieser kurzen Diskussion zu möglichen Regelungsoptionen ist festzuhalten,<br />

dass jede rechtliche Neuregelung von <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong> Österreich mit der Herausforderung<br />

konfrontiert ist, die derzeitige Polarität zwischen Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsverhältnis,<br />

die den Praktikumsstatus zu e<strong>in</strong>er rechtliche Kategorien übergreifenden Sonderkategorie<br />

macht <strong>und</strong> auf deren Veraltung empirische H<strong>in</strong>weise vorliegen, durch e<strong>in</strong>e Statusdef<strong>in</strong>ition<br />

zu ersetzen, die weder h<strong>in</strong>ter das arbeits- <strong>und</strong> sozialrechtliche Absicherungsniveau<br />

zurückfällt, das derzeit für als Arbeitsverhältnis organisierte <strong>Praktika</strong> gilt, noch durch zu<br />

rigorose M<strong>in</strong>deststandards das Ausweichen <strong>in</strong> andere niederschwellige Vertragsformen<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich macht. Aus dem gehäuften Auftreten problembehafteter <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

begrenzten Anzahl von Branchen, <strong>in</strong> denen die Gefahr e<strong>in</strong>es solchen Ausweichens<br />

überdurchschnittlich groß ist, ergibt sich allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> gr<strong>und</strong>legender E<strong>in</strong>wand gegen<br />

e<strong>in</strong>e rechtliche Neugestaltung des Praktikumsbereichs über die e<strong>in</strong>zelnen Gestaltungsoptionen<br />

h<strong>in</strong>weg.<br />

13.4. Differenzierung nach Praktikumstypen sowie bessere Verschränkung mit<br />

Hochschulpolitik<br />

Abschließend <strong>und</strong> anhand der gesammelten empirischen Daten lässt sich spezifizieren,<br />

<strong>in</strong> welchen Typen von <strong>Praktika</strong> Problemlagen ungenügender arbeits- <strong>und</strong> sozialrechtlicher<br />

Standards ausgeprägter bzw. mehr oder weniger vertretbar s<strong>in</strong>d. Zunächst kann<br />

davon ausgegangen werden, dass Pflichtpraktika von Schülern/Schüler<strong>in</strong>nen aufgr<strong>und</strong><br />

der häufigen kollektivvertraglichen Regelung <strong>und</strong> teilweisen B<strong>in</strong>dung an den Status des<br />

Arbeitsverhältnisses relativ gut gelöst s<strong>in</strong>d. Die Situation bei Pflichtpraktika von Studierenden<br />

ist bereits weniger e<strong>in</strong>deutig, bei zum Teil großen Unterschieden zwischen e<strong>in</strong>zelnen<br />

Studienrichtungen bzw. e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen. Doch auch hier s<strong>in</strong>d <strong>Praktika</strong><br />

vergleichsweise gut legitimierbar, weil sie e<strong>in</strong>erseits im vordef<strong>in</strong>ierten <strong>und</strong> zeitlich be-<br />

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