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Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

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Zusammenfassung / Schlussfolgerungen<br />

� Ausweichen auf Beschäftigungsformen wie z.B. Werkverträge oder sonstige Formen<br />

der (Sche<strong>in</strong>-)Selbständigkeit;<br />

� Absenkung bisheriger Standards / Entlohnungspraktiken <strong>in</strong> den besser entlohnten<br />

<strong>Praktika</strong> auf das neue, niedrigere M<strong>in</strong>destniveau;<br />

� Reduktion des <strong>Praktika</strong>-Angebots <strong>und</strong> damit weniger Möglichkeiten für Auszubildende<br />

<strong>und</strong> Berufse<strong>in</strong>steigerInnen, praxisnahe E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> Betriebe zu erhalten;<br />

� Risiko, dass M<strong>in</strong>deststandards bei <strong>Praktika</strong> zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit bei<br />

Jungakademikern/-akademiker<strong>in</strong>nen führen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs bleibt offen, <strong>in</strong>wiefern die hier wiedergegebenen Bedenken bei verbesserten<br />

Schutzbestimmungen für <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen tatsächlich e<strong>in</strong>treten würden<br />

oder nicht vielmehr Schutzbehauptungen zur Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Situation<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Andere Skeptiker/Skeptiker<strong>in</strong>nen gegenüber e<strong>in</strong>er – gesetzlichen – Verbesserung von<br />

Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> <strong>Praktika</strong> verweisen auf die existierende Verankerung von <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong><br />

verschiedenen Kollektivverträgen, die auf weitere Branchen auszuweiten wären; 37 bzw.<br />

außerdem auf das im März 2011 beschlossene Gesetz gegen Sozialdump<strong>in</strong>g (aufgr<strong>und</strong><br />

der Öffnung des Arbeitsmarktes für neue EU-Mitglieder), das die Nichte<strong>in</strong>haltung bzw.<br />

Unterschreitung etwa von kollektivvertraglichen Regelungen unter Strafe stellt. Aufgr<strong>und</strong><br />

der sozialpartnerschaftlichen Tradition <strong>in</strong> Österreich mit e<strong>in</strong>em „Primat“ kollektivvertraglicher<br />

Regulierung z.B. gegenüber e<strong>in</strong>em gesetzlichen M<strong>in</strong>destlohn ist <strong>in</strong> den<br />

kommenden Jahren zum<strong>in</strong>dest zu erwarten, dass entsprechende Branchenregelungen<br />

auch zu <strong>Praktika</strong> zahlreicher werden (<strong>in</strong> welcher Geschw<strong>in</strong>digkeit dies erfolgt, ist freilich<br />

e<strong>in</strong>e andere Frage). Allerd<strong>in</strong>gs liegt bei kollektivvertraglichen wie generell bei<br />

rechtlichen Regulierungen e<strong>in</strong> zusätzliches bzw. das eigentliche Problem dar<strong>in</strong>, dass<br />

diese <strong>in</strong> jenen Bereichen, <strong>in</strong> denen gemäß der Datenlage <strong>Praktika</strong> als besonders problembehaftet<br />

e<strong>in</strong>gestuft wurden, faktisch nur e<strong>in</strong>geschränkt durchsetzbar s<strong>in</strong>d: e<strong>in</strong>erseits<br />

bestimmte Sektoren wie Kunst <strong>und</strong> Kultur, Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen, NGOs; andererseits<br />

<strong>und</strong> vor allem kle<strong>in</strong>betriebliche Strukturen. Damit soll ke<strong>in</strong>eswegs behauptet<br />

werden, dass <strong>in</strong> den genannten Segmenten bzw. nur <strong>in</strong> diesen e<strong>in</strong>e Umgehung von arbeits-<br />

<strong>und</strong> sozialrechtlichen Regulierungen verbreitet ist; im Gegenteil konnten wir<br />

„schwarze Schafe“ auch <strong>in</strong> „profitableren“ Sektoren ausf<strong>in</strong>dig machen.<br />

Dennoch ist die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, dass <strong>in</strong> Österreich ev. weniger<br />

e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Problem <strong>in</strong>folge der mangelnden Regulierung von <strong>Praktika</strong> zu diagnostizieren<br />

ist als vielmehr e<strong>in</strong> Problem <strong>in</strong> bestimmten „schwierigen“ Erwerbsfeldern,<br />

das zudem nicht alle<strong>in</strong> auf <strong>Praktika</strong> beschränkt bleibt, sondern auch die Phasen der Berufstätigkeit<br />

danach tangiert. In Anbetracht der <strong>in</strong> den genannten Feldern vorherrschen-<br />

37 Paradoxerweise könnte dies teilweise sogar zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des Entlohnungsanspruchs <strong>in</strong> <strong>Praktika</strong><br />

führen, da die Praktikumsentlohnung, soweit sie <strong>in</strong> Kollektivverträgen vorkommt, <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong><br />

der Höhe der Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung liegt, während <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsverhältnis<br />

ohne kollektivvertragliche Sonderregelung Anspruch auf das E<strong>in</strong>stiegsgehalt regulärer Beschäftigter<br />

hätten (e<strong>in</strong> Anspruch, der <strong>in</strong> der derzeitigen Praxis allerd<strong>in</strong>gs häufig umgangen werden<br />

dürfte).

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