30.12.2012 Aufrufe

Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

94<br />

Qualitative Primärerhebungen<br />

gebliebenen Wunsch, während des Praktikums mehrere Tätigkeitsbereiche <strong>in</strong>nerhalb<br />

ihrer Praktikumsorganisation kennen zu lernen, statt über die gesamte Praktikumsdauer<br />

die gleichen Tätigkeiten auszuführen (siehe hierzu das Unterkapitel Bewertung der<br />

Praktikumserfahrung). Die Frage, ob das kurzfristige Durchlaufen mehrerer Tätigkeitsbereiche<br />

e<strong>in</strong>en größeren Lerneffekt bewirkt als die kont<strong>in</strong>uierliche Arbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bereich<br />

oder umgekehrt, kann jedoch unterschiedlich beantwortet werden, nicht zuletzt <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit von den konkreten Zielsetzungen des der <strong>Praktika</strong>nten/der <strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>.<br />

Kriterium: H<strong>in</strong>sichtlich der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb besteht<br />

relativ große Freiheit der Auszubildenden/des Auszubildenden<br />

Wie bereits im Unterkapitel Arbeitszeit dargestellt, war die Arbeitszeit <strong>in</strong> 13 von 41 der<br />

erhobenen <strong>Praktika</strong> mehr oder weniger flexibel gestaltet. Teilweise wurde diese Flexibilität<br />

von Seiten des Praktikumsbetriebs auch als Entschädigung der <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen<br />

für fehlende oder sehr ger<strong>in</strong>ge Praktikumsentlohnung verstanden.<br />

Drei Befragte berichten über die ihnen tageweise e<strong>in</strong>geräumte Möglichkeit, nach erledigter<br />

Arbeit früher nach Hause zu gehen.<br />

Beides kann unseres Erachtens nicht mit dem generellen Fehlen e<strong>in</strong>er Arbeitsverpflichtung,<br />

wie dieses für das Vorliegen e<strong>in</strong>es Ausbildungsverhältnisses konstitutiv wäre,<br />

gleichgesetzt werden. Die punktuelle frühere Entlassung deutet im Gegenteil auf das<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>er Arbeitspflicht h<strong>in</strong>, die vom Arbeitgeber/der Arbeitgeber<strong>in</strong> lediglich<br />

anlassbezogen gelockert wird. Auch über e<strong>in</strong>zelne Tage h<strong>in</strong>aus gr<strong>und</strong>sätzlich flexible<br />

Arbeitszeitarrangements können bei gleichzeitiger E<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>enheit <strong>in</strong> den Normalbetrieb<br />

<strong>und</strong> klaren Aufgabenstellungen für die <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen nicht als Anzeichen<br />

e<strong>in</strong>er fehlenden Arbeitsverpflichtung <strong>in</strong>terpretiert werden. Die berichtete Flexibilität<br />

deutet vielmehr darauf h<strong>in</strong>, dass die Ausgestaltung von <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong> manchen<br />

Branchen (z.B. Medien, Wissenschaft, NGOs) parallel zur Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung<br />

regulär Beschäftigter verläuft.<br />

Kriterium: Die Mitarbeit der Auszubildenden/des Auszubildenden ist für den Fortgang<br />

des betrieblichen Arbeitsprozesses nicht notwendig<br />

Hier ist die Operationalisierung besonders schwierig, da das Kriterium der Notwendigkeit<br />

für den betrieblichen Arbeitsprozess nur unter detaillierter Berücksichtigung des<br />

betrieblichen Arbeitsprozesses <strong>in</strong> der jeweiligen Praktikumsorganisation beurteilt werden<br />

kann <strong>und</strong> diesbezügliche Daten <strong>in</strong> den Interviews nur <strong>in</strong> relativ grober Annäherung,<br />

d.h. aus der Perspektive der <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen, erhoben werden konnten.<br />

Radner (2001) weist zudem darauf h<strong>in</strong>, dass auch reguläre MitarbeiterInnen e<strong>in</strong>er Organisationen<br />

nicht <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>en notwendigen Beitrag zum Fortgang des betrieblichen<br />

Arbeitsprozesses leisten, was aus se<strong>in</strong>er Sicht die Tauglichkeit dieses Kriteriums<br />

zur Abgrenzung der Arbeit regulärer Beschäftigter von <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nentätigkeiten<br />

<strong>in</strong> Frage stellt.<br />

Als Annäherung an dieses Kriterium, die sich auch wiederholt <strong>in</strong> der Literatur f<strong>in</strong>det<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> der Abgrenzung von Dienst- zu Ausbildungsverhältnissen von e<strong>in</strong>er gewissen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!