Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...
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Zusammenfassung / Schlussfolgerungen<br />
ausgenommen <strong>und</strong> bei e<strong>in</strong>em Taschengeld bis zur Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze nur <strong>in</strong> die<br />
Unfallversicherung e<strong>in</strong>bezogen s<strong>in</strong>d, womit im Status des Ausbildungsverhältnisses <strong>in</strong><br />
gewisser Weise bereits verwirklicht ist, was e<strong>in</strong>ige Experten/Expert<strong>in</strong>nen als Folge e<strong>in</strong>er<br />
eigenen Praktikumsgesetzgebung befürchten, nämlich e<strong>in</strong> Status mit gegenüber dem<br />
regulären Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht abgesenktem Schutzniveau.<br />
Die Intention, den Status des Ausbildungsverhältnisses im Rahmen e<strong>in</strong>es Praktikums<br />
abzuschaffen, ist jedoch mit der sehr spezifischen österreichischen Rechtslage zu <strong>Praktika</strong><br />
konfrontiert. Aus der fehlenden Legaldef<strong>in</strong>ition des Praktikumsstatus ergibt sich<br />
dabei, dass das Ausbildungsverhältnis jedenfalls nicht durch die Novellierung e<strong>in</strong>es<br />
vorhandenen Gesetzes abgeschafft werden kann. Geht die Zielsetzung e<strong>in</strong>er Abschaffung<br />
des Ausbildungsverhältnisses bzw. Volontariats mit der Intention e<strong>in</strong>her, den Praktikumsstatus<br />
darüber h<strong>in</strong>aus unverändert zu lassen, also die Organisations- <strong>und</strong> Ausgestaltungsform<br />
des Arbeitsverhältnisses <strong>in</strong> der jetzigen Form obligatorisch zu machen, so<br />
ergibt sich daraus die Anforderung e<strong>in</strong>er Neuregelung, die den Praktikumsstatus an die<br />
Vertragsformen des Dienstverhältnisses bzw. freien Dienstvertrags b<strong>in</strong>det, ohne ihn<br />
darüber h<strong>in</strong>aus zu spezifizieren. Dies liefe auf die Abschaffung e<strong>in</strong>es eigenen Rechtsstatus<br />
für <strong>Praktika</strong> h<strong>in</strong>aus <strong>und</strong> g<strong>in</strong>ge damit <strong>in</strong> die Richtung der weiter oben erwähnten dänischen<br />
Regelungsvariante, derzufolge <strong>Praktika</strong> nur als befristete Arbeitsverhältnisse<br />
möglich s<strong>in</strong>d. Was die Entlohnung betrifft, so wären <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong>nerhalb dieser Regelungsoption<br />
teilweise auf Lehrl<strong>in</strong>gsniveau e<strong>in</strong>zustufen (<strong>in</strong> Branchen, deren Kollektivverträge<br />
e<strong>in</strong>e entsprechende Regelung enthalten), teilweise auf dem E<strong>in</strong>stiegsniveau<br />
regulärer Beschäftigter (<strong>in</strong> Branchen ohne kollektivvertragliche Regelung der Praktikumsentlohnung)<br />
– es sei denn, die Entlohnung von <strong>Praktika</strong> fände sukzessive <strong>in</strong> alle<br />
Kollektivverträge E<strong>in</strong>gang.<br />
Aufwertung Ausbildungsverhältnis – Lehrl<strong>in</strong>gsmodell<br />
E<strong>in</strong> Problem bei der Abschaffung des Ausbildungsverhältnisstatus könnte dar<strong>in</strong> gesehen<br />
werden, dass die Streichung e<strong>in</strong>es eigenen Praktikums-Rechtsstatus mit dem Wegfall<br />
e<strong>in</strong>es rechtlichen Ausbildungsbezugs für <strong>Praktika</strong> gleichbedeutend wäre. Die Problematisierung<br />
dieses Wegfalls liegt vor allem dann nahe, wenn der derzeit <strong>in</strong> <strong>Praktika</strong> überwiegende<br />
Kenntnistransfer über „Learn<strong>in</strong>g by Do<strong>in</strong>g“ kritisch gesehen bzw. wenn e<strong>in</strong>e<br />
explizitere Ausbildungsbemühung seitens der Praktikumsorganisation gefordert wird<br />
(wie dies e<strong>in</strong>zelne befragte <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Stakeholder/Stakeholder<strong>in</strong>nen<br />
taten). 43 Aus e<strong>in</strong>er derartigen Perspektive ersche<strong>in</strong>t daher nicht die Abschaffung<br />
des Ausbildungsverhältnisses, sondern se<strong>in</strong>e Aufwertung im Zuge e<strong>in</strong>er zeitgemäßen<br />
Neudef<strong>in</strong>ition des Praktikumsstatus wünschenswert, die durch ihre Anpassung an<br />
die aktuelle Praktikumsrealität an die Stelle der derzeitigen Polarität zwischen Arbeits-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsverhältnis treten könnte.<br />
43 Allerd<strong>in</strong>gs könnten <strong>in</strong>folge des skizzierten Wegfalls des expliziten Ausbildungsbezugs <strong>in</strong> <strong>Praktika</strong><br />
(dänisches Modell) z.B. Hochschulorganisationen, die Pflichtpraktika vorschreiben, darauf mit zusätzlichen<br />
Lehrveranstaltungen reagieren, die den <strong>in</strong> der betrieblichen Praxis ohneh<strong>in</strong> nur selten e<strong>in</strong>gelösten<br />
„Ausbildungsanteil“ abdecken.<br />
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