Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...
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Zusammenfassung / Schlussfolgerungen<br />
deshalb bei <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen, die ihre Rechte nicht ausschöpfen, sei dies<br />
nun <strong>in</strong>folge mangelnder Information oder aus anderen Gründen wie z.B. der Wahrung<br />
der Chancen auf e<strong>in</strong>e Anschlussbeschäftigung, von e<strong>in</strong>em Rechtsdurchsetzungsproblem.<br />
Ausbau des Informations- <strong>und</strong> Beratungsangebots zu <strong>Praktika</strong><br />
Wichtige Maßnahmen zur E<strong>in</strong>dämmung unfairer Praktikumsverhältnisse „unterhalb“<br />
von Optionen rechtlicher Neuregelungen liegen daher im weiteren Ausbau professioneller<br />
Informations- <strong>und</strong> Beratungsangebote zu <strong>Praktika</strong> seitens öffentlicher Institutionen<br />
bzw. speziell auch seitens der Ausbildungs<strong>in</strong>stitutionen, sowohl auf der Sek<strong>und</strong>ar- als<br />
auch auf der Tertiärstufe. Natürlich ist bei diesem Punkt auch e<strong>in</strong>e Holschuld von angehenden<br />
<strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen gegeben, d.h. s<strong>in</strong>d diese nicht aus ihrer Verantwortung<br />
zu entlassen. Doch sche<strong>in</strong>t es weiterh<strong>in</strong> an e<strong>in</strong>schlägigen <strong>und</strong> leicht zugänglichen<br />
Beratungsangeboten <strong>in</strong>sbesondere für Studierende (<strong>und</strong> z.T. auch für bereits Graduierte)<br />
zu mangeln, die e<strong>in</strong>erseits bereits <strong>in</strong> Schulen zu verankern s<strong>in</strong>d (z.B. im Rahmen von<br />
Fächern wie „Wirtschaftsk<strong>und</strong>e“), andererseits etwa im Rahmen von E<strong>in</strong>führungs-Lehrveranstaltungen<br />
an (Fach-)Hochschulen.<br />
Als zusätzliche Vermittlungs<strong>in</strong>stitutionen kommen die HochschülerInnenschaft, sowie<br />
Informationsdrehscheiben wie z.B. die an Hochschulen <strong>in</strong>stallierten Karriereservice-<br />
E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Frage, z.B. UNIPORT an der Universität Wien. Angesichts der ohneh<strong>in</strong><br />
laufenden Ambition zur österreichweiten Vernetzung dieser bislang eher auf die<br />
eigenen Absolventen/Absolvent<strong>in</strong>nen ausgerichteten E<strong>in</strong>richtungen müsste es mit überschaubarem<br />
Zusatzaufwand möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnittenes<br />
Informationsangebot auf e<strong>in</strong>er Internet-Plattform mitsamt Hotl<strong>in</strong>e-Funktionen<br />
bzw. persönlicher Beratung etc. zur Verfügung zu stellen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus ist an unterstützende Beratung auch <strong>in</strong>sofern zu denken, dass zusätzliche<br />
E<strong>in</strong>richtungen wie speziell ausgewiesene Ombudsstellen oder sogar außergerichtliche<br />
Schlichtungsstellen etabliert werden könnten, die es <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen erleichtern<br />
würden – aufgr<strong>und</strong> ihrer Risikoscheu, im Fall der vermuteten Vorenthaltung<br />
von Rechten gerichtliche Schritte zu ergreifen – niederschwelligere Wege zur Konfliktklärung<br />
mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeber<strong>in</strong> zu beschreiten.<br />
E<strong>in</strong>beziehung der Hochschulen <strong>in</strong> Praktikumsverträge<br />
Zur Erhöhung rechtlicher Transparenz <strong>in</strong> Pflichtpraktika wäre auch die verstärkte Etablierung<br />
dreiseitiger Verträge zwischen Hochschule, Praktikumsorganisation <strong>und</strong> <strong>Praktika</strong>nten/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nen<br />
anzudenken. Dass dafür nicht unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e rechtliche Neuregelung<br />
des <strong>Praktika</strong>nten-/<strong>Praktika</strong>nt<strong>in</strong>nenstatus erforderlich ist, zeigt das Beispiel der<br />
FH Joanneum, auf deren Website für mehrere Studiengänge Mustervere<strong>in</strong>barungen für<br />
Berufspraktika zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d. 40 Dreiseitige Vere<strong>in</strong>barungen betonen zum e<strong>in</strong>en die<br />
Mitverantwortung der jeweiligen Hochschule für die Organisation <strong>und</strong> Gestaltung der<br />
von ihr vorgeschriebenen <strong>Praktika</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus machen sie zwischen Praktikumsor-<br />
40 Zu f<strong>in</strong>den unter: www.fh-joanneum.at, Schlagwort Ausbildungsvertrag.<br />
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