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Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...

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Qualitative Primärerhebungen<br />

Industriellenvere<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Wirtschaftskammer trotz auch hier vere<strong>in</strong>zelt anzutreffender<br />

Missbräuche e<strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvolles Instrument, das ausgebaut werden sollte.<br />

Nicht durchgängig positiv zu Rolle <strong>und</strong> Situation von <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong> Österreich äußern sich<br />

die Vertreter/Vertreter<strong>in</strong>nen von ÖGB <strong>und</strong> Arbeiterkammer. Dabei wird vom ÖGB-<br />

Vertreter e<strong>in</strong>e Differenzierung zwischen <strong>Praktika</strong> während der Schul- oder Studienzeit<br />

<strong>und</strong> Graduiertenpraktika vorgenommen: Im erstgenannten Bereich sieht er ke<strong>in</strong> Problem;<br />

erst auf Nachfrage geht er auf die unterschiedlichen Bed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>kommenshöhen<br />

<strong>in</strong> Studierendenpraktika unterschiedlicher Branchen e<strong>in</strong>, me<strong>in</strong>t jedoch, mit<br />

branchenspezifisch unterschiedlichen Möglichkeiten der Absicherung <strong>und</strong> Bezahlung<br />

müsse realistischerweise gerechnet werden. Problematisch s<strong>in</strong>d aus se<strong>in</strong>er Sicht <strong>Praktika</strong><br />

nach Studienabschluss, weil hier <strong>in</strong> der Regel faktisch e<strong>in</strong> reguläres Dienstverhältnis<br />

vorliegt, das arbeitgeber-/arbeitgeber<strong>in</strong>nenseitig umgangen wird. Der ÖGB bzw. die<br />

Teilgewerkschaften s<strong>in</strong>d jedoch nur selten direkt mit derartigen Fällen konfrontiert, was<br />

auf mögliche Gewerkschaftsferne der Betroffenen, aber auch ihren <strong>in</strong>dividuellen Verzicht<br />

auf die Durchsetzung ihres Rechts zurückgeführt wird. Die Vertreter<strong>in</strong> der Arbeiterkammer<br />

sieht ebenfalls e<strong>in</strong> Rechtsdurchsetzungsproblem, allerd<strong>in</strong>gs ohne dabei zwischen<br />

Studierenden- <strong>und</strong> Graduiertenpraktika zu unterscheiden. In beiden Fällen sieht<br />

sie e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Motivation, gegen Missstände <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Praktikums nicht<br />

tätig zu werden, die <strong>in</strong> der Aussicht auf e<strong>in</strong>e mögliche spätere reguläre Beschäftigung<br />

begründet ist. Bei SchülerInnen sei diese Perspektive noch weniger ausgeprägt, daher<br />

sei die AK-Beratung auch <strong>in</strong> höherem Ausmaß mit SchülerInnen- als mit Studierenden-<br />

oder Graduierten-<strong>Praktika</strong> konfrontiert.<br />

Was mögliche Antworten auf das beschriebene Rechtsdurchsetzungsproblem betrifft, so<br />

s<strong>in</strong>d sich die Gesprächspartner/-partner<strong>in</strong>nen von AK <strong>und</strong> ÖGB <strong>in</strong> ihrer Ablehnung e<strong>in</strong>er<br />

praktikumsspezifischen Gesetzgebung e<strong>in</strong>ig, was mit der Befürchtung begründet<br />

wird, dies würde den zu bekämpfenden Missstand de facto legalisieren bzw. auf e<strong>in</strong><br />

Arbeitsrecht zweiter Klasse h<strong>in</strong>auslaufen:<br />

„Ich halte es nicht für gut, wenn man das Praktikum als Praktikum regelt, weil<br />

dann haben wir e<strong>in</strong>e Legalisierung. Und das Ganze wird sozusagen gesellschaftsfähig.<br />

Also wenn ich jetzt e<strong>in</strong> eigenes Gesetz mache für <strong>Praktika</strong>nten nach e<strong>in</strong>em<br />

Studium, ja, dann hat überhaupt ke<strong>in</strong>e Firma mehr Skrupel, Jungakademiker nur<br />

mehr als <strong>Praktika</strong>nt e<strong>in</strong>zustellen, weil es ja e<strong>in</strong>e gesetzlich anerkannte Form der<br />

Arbeitsaufnahme ist. Und wir glauben, dass das kontraproduktiv wäre. Ja, also unser<br />

Ansatz ist, die Leute gehören <strong>in</strong> e<strong>in</strong> ordentliches Arbeitsverhältnis.“ (ÖGB)<br />

„Also ich...also als Arbeiterkammer wollen wir auf ke<strong>in</strong>en Fall, dass man diese<br />

Form von <strong>Praktika</strong> extra arbeitsrechtlich regelt. Also darf es e<strong>in</strong> bisschen billiger<br />

se<strong>in</strong>? Darf es e<strong>in</strong> bisschen weniger Sozialversicherung se<strong>in</strong>? Das hat ke<strong>in</strong>en S<strong>in</strong>n.<br />

Ja, das ist...das führt dazu, dass erst recht was legalisiert wird, was eigentlich jetzt<br />

nicht legal ist, aber was von beiden Seiten je nachdem wie die das e<strong>in</strong>schätzen, ja,<br />

auch von dem, der das Praktikum erbr<strong>in</strong>gt, oft gewünscht ist.“ (Arbeiterkammer)<br />

Die Gesprächspartner/-partner<strong>in</strong>nen sprechen sich vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> für e<strong>in</strong>e Beibehaltung<br />

des rechtlichen Status Quo <strong>Praktika</strong> betreffend aus, wobei die Regelung der

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