Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich. Empirische ...
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Qualitative Primärerhebungen<br />
Industriellenvere<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Wirtschaftskammer trotz auch hier vere<strong>in</strong>zelt anzutreffender<br />
Missbräuche e<strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvolles Instrument, das ausgebaut werden sollte.<br />
Nicht durchgängig positiv zu Rolle <strong>und</strong> Situation von <strong>Praktika</strong> <strong>in</strong> Österreich äußern sich<br />
die Vertreter/Vertreter<strong>in</strong>nen von ÖGB <strong>und</strong> Arbeiterkammer. Dabei wird vom ÖGB-<br />
Vertreter e<strong>in</strong>e Differenzierung zwischen <strong>Praktika</strong> während der Schul- oder Studienzeit<br />
<strong>und</strong> Graduiertenpraktika vorgenommen: Im erstgenannten Bereich sieht er ke<strong>in</strong> Problem;<br />
erst auf Nachfrage geht er auf die unterschiedlichen Bed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>kommenshöhen<br />
<strong>in</strong> Studierendenpraktika unterschiedlicher Branchen e<strong>in</strong>, me<strong>in</strong>t jedoch, mit<br />
branchenspezifisch unterschiedlichen Möglichkeiten der Absicherung <strong>und</strong> Bezahlung<br />
müsse realistischerweise gerechnet werden. Problematisch s<strong>in</strong>d aus se<strong>in</strong>er Sicht <strong>Praktika</strong><br />
nach Studienabschluss, weil hier <strong>in</strong> der Regel faktisch e<strong>in</strong> reguläres Dienstverhältnis<br />
vorliegt, das arbeitgeber-/arbeitgeber<strong>in</strong>nenseitig umgangen wird. Der ÖGB bzw. die<br />
Teilgewerkschaften s<strong>in</strong>d jedoch nur selten direkt mit derartigen Fällen konfrontiert, was<br />
auf mögliche Gewerkschaftsferne der Betroffenen, aber auch ihren <strong>in</strong>dividuellen Verzicht<br />
auf die Durchsetzung ihres Rechts zurückgeführt wird. Die Vertreter<strong>in</strong> der Arbeiterkammer<br />
sieht ebenfalls e<strong>in</strong> Rechtsdurchsetzungsproblem, allerd<strong>in</strong>gs ohne dabei zwischen<br />
Studierenden- <strong>und</strong> Graduiertenpraktika zu unterscheiden. In beiden Fällen sieht<br />
sie e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Motivation, gegen Missstände <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Praktikums nicht<br />
tätig zu werden, die <strong>in</strong> der Aussicht auf e<strong>in</strong>e mögliche spätere reguläre Beschäftigung<br />
begründet ist. Bei SchülerInnen sei diese Perspektive noch weniger ausgeprägt, daher<br />
sei die AK-Beratung auch <strong>in</strong> höherem Ausmaß mit SchülerInnen- als mit Studierenden-<br />
oder Graduierten-<strong>Praktika</strong> konfrontiert.<br />
Was mögliche Antworten auf das beschriebene Rechtsdurchsetzungsproblem betrifft, so<br />
s<strong>in</strong>d sich die Gesprächspartner/-partner<strong>in</strong>nen von AK <strong>und</strong> ÖGB <strong>in</strong> ihrer Ablehnung e<strong>in</strong>er<br />
praktikumsspezifischen Gesetzgebung e<strong>in</strong>ig, was mit der Befürchtung begründet<br />
wird, dies würde den zu bekämpfenden Missstand de facto legalisieren bzw. auf e<strong>in</strong><br />
Arbeitsrecht zweiter Klasse h<strong>in</strong>auslaufen:<br />
„Ich halte es nicht für gut, wenn man das Praktikum als Praktikum regelt, weil<br />
dann haben wir e<strong>in</strong>e Legalisierung. Und das Ganze wird sozusagen gesellschaftsfähig.<br />
Also wenn ich jetzt e<strong>in</strong> eigenes Gesetz mache für <strong>Praktika</strong>nten nach e<strong>in</strong>em<br />
Studium, ja, dann hat überhaupt ke<strong>in</strong>e Firma mehr Skrupel, Jungakademiker nur<br />
mehr als <strong>Praktika</strong>nt e<strong>in</strong>zustellen, weil es ja e<strong>in</strong>e gesetzlich anerkannte Form der<br />
Arbeitsaufnahme ist. Und wir glauben, dass das kontraproduktiv wäre. Ja, also unser<br />
Ansatz ist, die Leute gehören <strong>in</strong> e<strong>in</strong> ordentliches Arbeitsverhältnis.“ (ÖGB)<br />
„Also ich...also als Arbeiterkammer wollen wir auf ke<strong>in</strong>en Fall, dass man diese<br />
Form von <strong>Praktika</strong> extra arbeitsrechtlich regelt. Also darf es e<strong>in</strong> bisschen billiger<br />
se<strong>in</strong>? Darf es e<strong>in</strong> bisschen weniger Sozialversicherung se<strong>in</strong>? Das hat ke<strong>in</strong>en S<strong>in</strong>n.<br />
Ja, das ist...das führt dazu, dass erst recht was legalisiert wird, was eigentlich jetzt<br />
nicht legal ist, aber was von beiden Seiten je nachdem wie die das e<strong>in</strong>schätzen, ja,<br />
auch von dem, der das Praktikum erbr<strong>in</strong>gt, oft gewünscht ist.“ (Arbeiterkammer)<br />
Die Gesprächspartner/-partner<strong>in</strong>nen sprechen sich vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> für e<strong>in</strong>e Beibehaltung<br />
des rechtlichen Status Quo <strong>Praktika</strong> betreffend aus, wobei die Regelung der