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--KAPAK ARAÞTIRMA kopya 1 - Kültür ve Turizm Bakanlığı

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Die Kampagne 2003 war vor allem wichtig, weil die älteren Grundrisse aus den<br />

70er Jahren keine ausreichende, und im Hinblick auf die Maßstäbe der Bauforschung<br />

auch keine zeitgemäße Grundlage für eine Untersuchung der Hausarchitektur boten<br />

und deshalb korrigiert werden mussten. Da nicht alle Grundrisse hier vorgestellt werden<br />

können, sollen zwei Beispiele ausreichen, um die Ergebnisse der Grundrisskorrekturen<br />

zu <strong>ve</strong>ranschaulichen.<br />

In Karakabaklı, einem Dorf im Hinterland der antiken Küstensiedlung Korasion,<br />

befinden sich dicht an der antiken Straße einige frühbyzantinische Häuser, deren<br />

Grundrisse 1988 zum ersten Mal <strong>ve</strong>röffentlicht wurden 5. Haus A (Abb. 1) steht östlich<br />

von zwei gut erhaltenen frühbyzantinischen Häusern und fällt im älteren Grundriss<br />

durch seinen großen Hof, aber auch durch den eigenartigen Knick in der Ostwand auf,<br />

für die der Plan jedoch keine Erklärung lieferte. Während der Bauuntersuchung im Jahr<br />

2003 wurde der Grundriß erneut aufgenommen (Abb. 2). Dabei ließ sich feststellen,<br />

daß der Hof tatsächlich wesentlich kleiner ist und daß der Knick in der Ostwand durch<br />

die Rücksichtnahme auf ein älteres Haus aus Polygonalmauerwerk entstanden ist, an<br />

welches das Haus A angebaut worden war (Abb. 3). Diese Informationen lassen sich<br />

nun auch dem neu angefertigten Grundriß (Abb. 2) entnehmen.<br />

Ein weiteres Beispiel, das die Notwendigkeit der Grundrisskorrekturen vor Augen<br />

führt, ist im selben Ort das Haus C, westlich des Hauses A. Dieses Haus steht unmittelbar<br />

an der antiken Straße. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit zwei untereinander<br />

nicht durch Türen <strong>ve</strong>rbundenen Wohneinheiten. Im älteren Grundriß 6 fehlt<br />

jedoch der gesamte südliche Teil des Hauses mit den beiden Haustüren, die auch heute<br />

noch eindrucksvoll nebeneinander stehen (Abb. 4).<br />

Zudem besaß die ältere, östliche Doppelhaushälfte ein zweiflügeliges Säulenperistyl,<br />

dessen profilierte Architra<strong>ve</strong> und Bruchstücke der stark beschädigten Kapitelle<br />

noch im Versturz liegen. Für die Interpretation des Hauses war gerade dieser Teil sehr<br />

wichtig, denn er zeigt, daß ein ursprünglich einfaches Haus (die östliche Hälfte) mit<br />

vorgelagertem Peristyl in einer späteren Phase durch den Anbau der westlichen Hälfte<br />

zu einem Zweifamilienhaus erweitert wurde. Im neu angefertigten Grundriß (Abb. 5)<br />

wurden deshalb die südlichen Teile der beiden Wohneinheiten und die Raumgliederung<br />

eingetragen.<br />

Stell<strong>ve</strong>rtretend für die übrigen 7 in dieser Kampagne korrigierten Grundrisse mögen<br />

die beiden Beispiele ausreichen, um den Stellenwert einer korrekten Darstellung<br />

von Grundrissen im Hinblick auf die Interpretation der Baubefunde zu dokumentieren.<br />

2.1. Ergebnisse des Projektes<br />

Die steingerechte Bauaufnahme von exemplarisch ausgewählten Häusern in<br />

den Siedlungen Yapısıgüzel, Şamlıgöl, Emirzeli, Cennet Cehennem und Manastır während<br />

der Kampagnen 1998, 1999 und 2000 bildete zusammen mit den in der Kampagne<br />

2003 untersuchten Häusern auf der Grundlage der nunmehr korrigierten Hausgrundrisse<br />

die Ausgangsbasis für die eingehende Untersuchung der Häuser in der Region<br />

um Seleukeia am Kalykadnos im Rauhen Kilikien.<br />

Die dort erhaltenen Häuser waren noch nie Thema einer monographischen Untersuchung<br />

und sind deshalb nicht nur kaum bekannt, sondern auch nur selten in Untersuchungen<br />

zur frühbyzantinischen Hausarchitektur in anderen Regionen und Ländern<br />

einbezogen worden.<br />

2.2. Nutzung, Funktion und Ausstattung der Wohnhäuser<br />

Die meisten Wohnhäuser waren zweigeschossig, einige sogar dreigeschossig,<br />

wie z. B. das Haus in Emirzeli (Abb. 6). In den Erdgeschossräumen lagen in der Re-<br />

5 Vgl. Eyice a. O. 1988, Taf. XII,1.<br />

6 Ebenda Taf. XII,1.<br />

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