Husserl_Vorlesungen_zur_Phaenomenologie_des_inneren_Zeitbewusstseins
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1211 Vorlefungen <strong>zur</strong> Phänomenologie <strong>des</strong> <strong>inneren</strong> Zeitbewußtfeins. 487<br />
tuierenden Erfdminungsphafen. So konftituieren fleh auch im Prozeß<br />
<strong>des</strong> Urtellsbewußtfeins (im »Fluß« <strong>des</strong>felben) die Beftandftüdte der<br />
Prädikation, das Subjektglied, das Prädikatglied u. dergl. Und das<br />
Subjektglied <strong>des</strong> Urteils als der einheitlichen Urteilsmeinung gehört,<br />
nachdem es fich konftituiert hat, mit <strong>zur</strong> Urtellsmeinung, obfchon<br />
das Bewußtfein von ihm fiel) ftetig weiter modifiziert (genau fo wie<br />
<strong>zur</strong> Erfcbeinung einer Bewegung die immerfort im Modus <strong>des</strong> Zu.<br />
rüdtfinkens befindliche Erfdminung der Einfangsphafe gehört, nicht<br />
aber die Bewußtfeinsgeftaltungen, in denen fie im Zurückfinken<br />
fid) konftituiert als beftändige Phafe der Bewegung).<br />
Man wird alfo tagen treffen, es fei zweierlei zu unterfcheiden:<br />
1. der Bewußtfeinsfluß,<br />
2. das in ihm lid, Konftituierende,<br />
und auf der zweiten Seite wiederum:<br />
a) das Urteil als die fleh konftituierende »Erfcbeinung« oder<br />
Meinung von 2 X 2 4, die ein Werdensprozeß ift, und<br />
b) das, was da wird, das Urteil, das am Ende als Gebildetes,<br />
Gewordenes lieht: die fertige Prädikation.<br />
Das Urteil ift hier alio eine immanente Vorgangseinheit in<br />
der immanenten Zeit, ein Prozeß (nicht ein Fluß <strong>des</strong> Bewußtfeins,<br />
fondern ein Vorgang, der fixt im Bewußtfeinsfluß konftituiert), der<br />
anfängt und endet und mit dem Ende auch vorüber ift, fo wie die<br />
Bewegung vorüber ift in dem Moment, wo fie lieb vollendet hat.<br />
Fillerdings, während bei einer Erfcheinung finnlich wahrgenommenen<br />
Werdens es immer denkbar ift , daß das Werden in beharren<strong>des</strong><br />
Sein übergeht oder die Bewegung in einer beliebigen Phafe in<br />
Ruhe, ift hier Ruhe überhaupt undenkbar.<br />
Damit find aber noch nicht alle Unterfcheidungen erfehöpft.<br />
Mit jedem liktus der Spontaneität tritt etwas Neues auf, er fungiert<br />
fozufagen in jedem Moment feines Fluffes als Urempfindung,<br />
• die ihre Fibfchattung erfährt nach dem Grundgefe4 <strong>des</strong> Bewußtfeins.<br />
Die in Schritten zu Werke gehende Spontaneität im Bewußtfeins.<br />
fluß konftituiert ein zeitliches Objekt und zwar ein Werdensobjekt,<br />
einen Vorgang: prinzipiell nur einen Vorgang und kein dauern<strong>des</strong><br />
Objekt. Und diefer Vorgang finkt in die Vergangenheit <strong>zur</strong>ück.<br />
Man muß dabei folgen<strong>des</strong> überlegen: fange ich an mit einer Dies.<br />
fetung , fo ift die fpontane Zufaffung und Erfaffung ein Moment,<br />
der in der immanenten Zeit als Moment dafteht, um alsbald herab.<br />
zufinken. Daran knüpft fid) aber für die Bildung der ganzen Einheit<br />
<strong>des</strong> Urteilsprozeffes in der immanenten Zeit eine Fefthaltung,