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Husserl_Vorlesungen_zur_Phaenomenologie_des_inneren_Zeitbewusstseins

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1211 Vorlefungen <strong>zur</strong> Phänomenologie <strong>des</strong> <strong>inneren</strong> Zeitbewußtfeins. 487<br />

tuierenden Erfdminungsphafen. So konftituieren fleh auch im Prozeß<br />

<strong>des</strong> Urtellsbewußtfeins (im »Fluß« <strong>des</strong>felben) die Beftandftüdte der<br />

Prädikation, das Subjektglied, das Prädikatglied u. dergl. Und das<br />

Subjektglied <strong>des</strong> Urteils als der einheitlichen Urteilsmeinung gehört,<br />

nachdem es fich konftituiert hat, mit <strong>zur</strong> Urtellsmeinung, obfchon<br />

das Bewußtfein von ihm fiel) ftetig weiter modifiziert (genau fo wie<br />

<strong>zur</strong> Erfcbeinung einer Bewegung die immerfort im Modus <strong>des</strong> Zu.<br />

rüdtfinkens befindliche Erfdminung der Einfangsphafe gehört, nicht<br />

aber die Bewußtfeinsgeftaltungen, in denen fie im Zurückfinken<br />

fid) konftituiert als beftändige Phafe der Bewegung).<br />

Man wird alfo tagen treffen, es fei zweierlei zu unterfcheiden:<br />

1. der Bewußtfeinsfluß,<br />

2. das in ihm lid, Konftituierende,<br />

und auf der zweiten Seite wiederum:<br />

a) das Urteil als die fleh konftituierende »Erfcbeinung« oder<br />

Meinung von 2 X 2 4, die ein Werdensprozeß ift, und<br />

b) das, was da wird, das Urteil, das am Ende als Gebildetes,<br />

Gewordenes lieht: die fertige Prädikation.<br />

Das Urteil ift hier alio eine immanente Vorgangseinheit in<br />

der immanenten Zeit, ein Prozeß (nicht ein Fluß <strong>des</strong> Bewußtfeins,<br />

fondern ein Vorgang, der fixt im Bewußtfeinsfluß konftituiert), der<br />

anfängt und endet und mit dem Ende auch vorüber ift, fo wie die<br />

Bewegung vorüber ift in dem Moment, wo fie lieb vollendet hat.<br />

Fillerdings, während bei einer Erfcheinung finnlich wahrgenommenen<br />

Werdens es immer denkbar ift , daß das Werden in beharren<strong>des</strong><br />

Sein übergeht oder die Bewegung in einer beliebigen Phafe in<br />

Ruhe, ift hier Ruhe überhaupt undenkbar.<br />

Damit find aber noch nicht alle Unterfcheidungen erfehöpft.<br />

Mit jedem liktus der Spontaneität tritt etwas Neues auf, er fungiert<br />

fozufagen in jedem Moment feines Fluffes als Urempfindung,<br />

• die ihre Fibfchattung erfährt nach dem Grundgefe4 <strong>des</strong> Bewußtfeins.<br />

Die in Schritten zu Werke gehende Spontaneität im Bewußtfeins.<br />

fluß konftituiert ein zeitliches Objekt und zwar ein Werdensobjekt,<br />

einen Vorgang: prinzipiell nur einen Vorgang und kein dauern<strong>des</strong><br />

Objekt. Und diefer Vorgang finkt in die Vergangenheit <strong>zur</strong>ück.<br />

Man muß dabei folgen<strong>des</strong> überlegen: fange ich an mit einer Dies.<br />

fetung , fo ift die fpontane Zufaffung und Erfaffung ein Moment,<br />

der in der immanenten Zeit als Moment dafteht, um alsbald herab.<br />

zufinken. Daran knüpft fid) aber für die Bildung der ganzen Einheit<br />

<strong>des</strong> Urteilsprozeffes in der immanenten Zeit eine Fefthaltung,

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