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Husserl_Vorlesungen_zur_Phaenomenologie_des_inneren_Zeitbewusstseins

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448 Edmund Hufferl, [82<br />

immanenten Zeit ihre Stelle und Dauer. Das gilt, ob fie Erinnerung<br />

von Immanentem ift oder von Tranfzendentem. Und jede Erinnerung<br />

ift (wenn wir von der Zuwendung abfehen) zugleich Erinnerung<br />

von Immanentem. Während alfo das Bewußtfein vom<br />

immanenten Ton als originäres inneres Bewußtfein keine immanente<br />

Zeitlichkeit haben kann, ift das Vergegenwärtigungsbewußtfein<br />

vom immanenten Ton (das in entfprecbend geändertem Sinn<br />

Vergegenwärtigungsbewußtfein von dem <strong>inneren</strong> Bewußtfein <strong>des</strong><br />

Tones ift) ein immanentes Objekt, angehörig der immanenten Zeitlichkeit.<br />

§ 45. Konftitution der nichtzeitlichen<br />

Tranfzendenzen.<br />

Ferner ift zu beachten: je<strong>des</strong> Bewußtfein im einheitleen Sinn<br />

(als konftituierte immanente Einheit) ift notwendig zugleich auch<br />

Bewußtfeinseinbeit vom Gegenftändlichen, auf das es fich »bezieht«.<br />

liber nicht je<strong>des</strong> ift felbft Zeitbewußtfein, d. b. Bevvußtfein von einem<br />

Zeitlichen, eine intentionale Zeit Konftituieren<strong>des</strong>. So ift ein Urteilsbewußtfein<br />

von einem mathematifchen Sachverhalt Impreffion, aber<br />

der mathematifche Sachverhalt, der in feiner Einheit einheitlich »daiteht«,<br />

ift kein Zeitliches, das Urteilen ift kein Gegenwärtigen (bzw.<br />

Vergegenwärtigen 1)) Demgemäß kann man davon fprechen, daß<br />

ein Ding, ein Ereignis, ein zeitliches Sein in der Phantafie vorgefielt<br />

werde, daß es phantafiemäßig, erinnerungsmäßig, erwartungsmäßig<br />

oder retentional erfcheine. Ebenfo wie man fagen kann, daß<br />

es als gegenwärtig erfcheine, wahrgenommen fei. Dagegen kann<br />

man nicht davon fprechen, daß ein mathematifcher Sachverhalt als<br />

gegenwärtig oder vergegenwärtigt ericheine. Das Urteilen kann<br />

länger oder kürzer dauern, hat feine fiusbreitung in der fubjektiven<br />

Zeit und kann gegenwärtig oder vergegenwärtigt fein. Das øeurteilte<br />

aber ift nicht lang oder kurz, dauernd oder minder dauernd.<br />

Und ebenfo das im Urteilsvergegenwärtigen quasi Geurteilte. Vergegenwärtigt<br />

ift das Urteil und nicht das Geurteilte. Spricht man<br />

davon, daß man einen Sachverhalt lieh »bloß denke«, fo befagt das<br />

nicht, daß er vergegenwärtigt fei, fondern daß er im Charakter der<br />

Neutralitätsmodifikation ftatt im Charakter <strong>des</strong> Glaubens daftehe.<br />

Die Glaubensmodalitäten fallen aber keineswegs zufammen mit denen<br />

1) Vgl. Beilage XIII: Xonftitution fpontaner Einheiten als immanenter<br />

Zeitobjekte—Urteil als Zeitgeftalt und abfolutes zeitkonftituieren<strong>des</strong> Bewußtfein,<br />

3. 485 ff.

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