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Husserl_Vorlesungen_zur_Phaenomenologie_des_inneren_Zeitbewusstseins

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611 Vorlefungen <strong>zur</strong> Phänomenologie <strong>des</strong> <strong>inneren</strong> Zeitbewußtfeins. 427<br />

und konftituiert eine Zeitftelle, wie viele Objektitäten fich in ihm<br />

gefondert konftituieren: fie alle haben diefelbe zeitliche Gegenwart<br />

und behalten ihre Gleichzeitigkeit im ilbfluß. Daß die Zeitftellen<br />

Eibftände haben, daß diele Größen find u. dgl., das kann hier evident<br />

erfchaut werden; ferner Wahrheiten wie das Tranfitivitätsgefee<br />

oder das Gefee; wenn a früher als b, fo ift b fpäter als a. Zum<br />

apriorifcben Wefen der Zeit gehört es, daß fie eine Kontinuität von<br />

Zeitftellen ift mit bald identifchen, bald wecbfelnden Objektitäten,<br />

die fie erfüllen, und daß die Homogeneität der abfoluten Zeit unaufbebbar<br />

fich konftituiert im Fibfluß der Vergangenheitsmodifikationen<br />

und im ftetigen Hervorquellen eines Jet, <strong>des</strong> fchöpferifchen<br />

Zeitpunktes, <strong>des</strong> Quellpunktes der Zeitftellen überhaupt.<br />

Ferner gehört zum apriorifchen Wefen der Sachlage, daß Empfindung,<br />

Fluffaffung, Stellungnahmen, daß alles an demi elben<br />

Zeitfluß mitbeteiligt ift, und daß notwendig die objektivierte abfolute<br />

Zeit identifcb diefelbe ift wie die Zeit, die <strong>zur</strong> Empfindung und<br />

Fiuffaffung gehört. Die vorobjektivierte Zeit, die <strong>zur</strong> Empfindung<br />

gehört, fundiert notwendig die einzige Möglichkeit einer Zeitftellenobjektivation,<br />

die der Modifikation der Empfindung und dem Grade<br />

diefer Modifikation entfpricbt. Dem objektivierten Zeitpunkt etwa,<br />

in dem ein Glockengeläute beginnt, entfprid)t der Zeitpunkt der<br />

entfprechenden Empfindung. Sie hat in der Finfangsphafe diefeIbe<br />

Zeit, d. ft wird fie nachträglich zum (3egenftand gemacht, fo erhält<br />

fie notwendig die Zeitftelle, die mit der entfprecbenden Zeitftelle<br />

<strong>des</strong> Glockengeläutes zufammenfällt. Ebenfo ift die Zeit der Wahrnehmung<br />

und die Zeit <strong>des</strong> Wahrgenommenen identifd) diefelbe 1).<br />

Der Wahrnehmungsakt finkt ebenfo in die Zeit <strong>zur</strong>ück wie in der<br />

Erfcheinung das Wahrgenommene, und in der Reflexion muß jeder<br />

Wahrnehmungsphafe identifch diefelbe Zeitftelle gegeben werden<br />

wie dem Wahrgenommenen.<br />

Dritter libfchnitt.<br />

Die Konftitutionsftufen der Zeit und der Zeitobjekte.<br />

§ 34. Scheidung der Konititutionsftufen 2).<br />

Nachdem wir, von den augenfälligften Phänomenen ausgehend,<br />

das Zeitbewußtfein nach einigen Hauptrichtungen und in verfchiedenen<br />

Schichten ftudiert haben, wird es gut fein, die verfchiedenen<br />

1) Vgl. Beilage V: Gleichzeitigkeit von Wahrnehmung und Wahrgenom.<br />

menem 5. 461ff.<br />

2) Vgl. zu diefem und den folgenden §§ Beilage VI: Erfaffung <strong>des</strong> abfo•<br />

tuten Muffes. — Wahrnehmung in Vierfachem Sinne, 5. 463ff.

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