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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Formen <strong>der</strong> Überschussbeteiligung<br />

Erlebensfallbonus<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Bildung von beitragsfreien Versicherungen<br />

verwendet, aus denen bei Erleben des Ablaufs <strong>der</strong> Versicherung Leistungen fällig werden (Erlebensfallbonus). Die<br />

Erlebensfallbonus-Summen sind als beitragsfreie Versicherungen wie<strong>der</strong>um überschussberechtigt. Bei konventionellen<br />

Versicherungen mit Recht auf vorgezogene Teilauszahlungen wird bei Inanspruchnahme einer Teilauszahlung<br />

auch eine vorgezogene Leistung aus <strong>der</strong> Überschussbeteiligung ausgezahlt. Bei Eintritt des Versicherungsfalls<br />

durch Tod werden die vertraglich garantierte Todesfallsumme und gegebenenfalls ein Schluss-Überschussanteil<br />

gezahlt. Als gesamte Todesfall-Leistung wird jedoch mindestens ein Betrag in Höhe <strong>der</strong> Rückkaufsleistung, erhöht<br />

um einen im Geschäftsplan festgelegten Zuschlag, erbracht. Bei den K- und KS-Tarifen erbringen wir als gesamte<br />

Todesfall-Leistung mindestens einen Betrag in Höhe <strong>der</strong> Deckungsrückstellung und gegebenenfalls des Schluss-<br />

Überschussanteils.<br />

Summen- bzw. Rentenerhöhung<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungsleistung (Summen-<br />

bzw. Rentenerhöhung) verwendet. Die Summen- bzw. Rentenerhöhung ist als beitragsfreie Versicherung wie<strong>der</strong>um<br />

überschussberechtigt. Für Großlebens- (außer nach den K-Tarifen) und Kollektiv-Kapitalversicherungen (außer<br />

nach den KS-Tarifen) sowie Vermögensbildungsversicherungen wird bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls<br />

im Allgemeinen ab Beginn eine Mindestleistung aus <strong>der</strong> Überschussbeteiligung gewährt; bereits bestehende<br />

Summen erhöhungen werden auf die Mindestleistung angerechnet.<br />

Verzinsliche Ansammlung <strong>der</strong> Überschussanteile<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die jährliche Gesamtverzinsung des<br />

Ansammlungsguthabens beträgt für die Versicherungsverträge im Jahr 2010 4,10%, bei den Tarifen mit einem<br />

Rechnungszins von 2,25% o<strong>der</strong> 2,75% beträgt die Gesamtverzinsung 4,20%. Für Parkdepots gelten hiervon<br />

abweichende Sätze, vgl. Seite 196. Das Ansammlungsguthaben wird grundsätzlich bei Beendigung des Vertrags<br />

ausgezahlt bzw. bei Rentenversicherungen bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit zur Rentenerhöhung verwendet.<br />

Todesfallbonus<br />

Bei Tod <strong>der</strong> versicherten Person wird ein Todesfallbonus in <strong>der</strong> für das betreffende Versicherungsjahr festgesetzten<br />

Höhe fällig.<br />

Beitragsanrechnung<br />

Anlage zum Anhang<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden in Prozent des überschussberechtigten Beitrags bemessen und auf<br />

den Beitrag angerechnet.<br />

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