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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile bei<br />

Dynamikerhöhungen, soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragspflichtige Versicherungen<br />

Gewinnverbände FLGT3,<br />

FLGTK3<br />

Gewinnverbände FLGR3,<br />

FLGRK3<br />

- beitragsfreie Versicherungen<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

<strong>der</strong> Gewinnverbände<br />

FLGT3, FLGTK3<br />

beitragsfreie Versicherungen<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

für Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2006 aus Überschussguthaben<br />

162<br />

Beitragszahlungsdauer <strong>der</strong><br />

Dynamikerhöhung<br />

bis 34 Jahre: 2,75%<br />

ab 35 Jahre: 3,00%<br />

bis 34 Jahre: 6,25%<br />

ab 35 Jahre: 7,75%<br />

0,5‰<br />

Männer Frauen<br />

30% 15%<br />

0%<br />

5,0%<br />

1,45%<br />

1,75%<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> Dynamikerhöhung<br />

ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen<br />

Beitragssumme bzw. durch<br />

die Aufschubzeit in Jahren<br />

geteilter Rückkaufswert <strong>der</strong><br />

Dynamikerhöhung zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Beitragsfreistellung<br />

jährlicher Risikobeitrag <strong>der</strong><br />

Dynamikerhöhung<br />

Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

jährliche Überschussanteile bei Dynamikerhöhungen,<br />

soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen, zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

erstmals zum Ende des zweiten<br />

Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten Versicherungsjahres);<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Gutschrift<br />

zur Versicherung; <strong>der</strong> Überschussanteil bei Ablauf<br />

<strong>der</strong> Aufschubzeit wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />

umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />

wird in Wertpapieren verlangt.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />

eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong> mit Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ ist auch die alleinige<br />

Bildung von Rentenerhöhungen möglich;<br />

Die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />

um 0,4%-Pnkte höheren Rentenerhöhungn<br />

verwendet.

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