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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anhang Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden<br />

MASSGEBLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN<br />

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurden nach den für Versicherungs unternehmen<br />

geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

(VAG) und <strong>der</strong> Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV)<br />

erstellt. Die bereits <strong>2009</strong> verpfl ichtend anzuwendenden Regelungen des Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes<br />

wurden beachtet.<br />

Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden<br />

WÄHRUNGSUMRECHNUNG<br />

Erträge und Aufwendungen im nichtversicherungstechnischen Bereich, die jeweils fremde Währungen betreffen,<br />

werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Zahlung in Euro umgerechnet. Soweit die versicherungstechnischen<br />

Bilanzposten und die Positionen <strong>der</strong> versicherungstechnischen Gewinn- und Verlustrechnung, mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Kapitalanlagen, Beträge in ausländischer Währung enthalten, erfolgte die Umrechnung mit dem Devisenkurs vom<br />

30. Oktober <strong>2009</strong>. Alle übrigen Fremdwährungsposten wurden mit dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag<br />

umgerechnet.<br />

BILANZWERTERMITTLUNG AKTIVA<br />

Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen IT-Programme sind mit den<br />

Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die gewöhnliche Nutzungsdauer bewertet.<br />

Geringwertige immaterielle Wirtschaftsgüter, <strong>der</strong>en Anschaffungskosten nicht mehr als 150 € (netto) betragen,<br />

werden im Jahr <strong>der</strong> Anschaffung gemäß <strong>der</strong> steuerlichen Vorschriften als Aufwand erfasst. Geringwertige immaterielle<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € (netto) werden im Jahr <strong>der</strong> Anschaffung<br />

gemäß <strong>der</strong> steuerlichen Vorschriften voll abgeschrieben.<br />

Die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich <strong>der</strong> Bauten auf fremden<br />

Grundstücken werden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 255 und § 253 Abs. 2 HGB zu Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungs kosten, vermin<strong>der</strong>t um die steuerlich höchstzulässigen Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige<br />

Abschreibungen auf den beizulegenden Wert erfolgen gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB nur bei einer dauerhaften<br />

Wertmin<strong>der</strong>ung. Bei den fremdgenutzten Immobilien erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Werts nach den in<br />

<strong>der</strong> Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung <strong>der</strong> Verkehrswerte von Grundstücken (WertV) vorgesehenen<br />

Verfahren. Der beizulegende Wert bei im Konzern genutzten Immobilien wird mit Hilfe eines modifi zierten Ertragswertverfahrens<br />

unter Berücksichtigung einer langfristigen Nutzung <strong>der</strong> Immobilien durch den Konzern ermittelt. Die<br />

Bewertung von Immobilien, für die vor dem Bilanzstichtag Verträge über den Verkauf <strong>der</strong> Immobilie abgeschlossen<br />

wurden und die einen Eigentumsübergang im neuen Jahr vorsehen, erfolgt mit dem Veräußerungspreis.<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 255 Abs.<br />

1 und § 253 Abs. 2 HGB mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermin<strong>der</strong>t um notwendige Abschreibungen<br />

gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB, bewertet. Wertaufhellende Entwicklungen im Aufstellungszeitraum werden<br />

berücksichtigt.<br />

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