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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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5.30 Gewinnverband RGF1 Tarif FRG als Einzelversicherung mit Policierung in 2006<br />

5.31 Gewinnverband RGFK1 Tarif FRG als Kollektivversicherung mit Policierung in 2006<br />

Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF1, RBFK1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen.<br />

Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden hier angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragsbezogener Teil<br />

(für beitragspflichtige<br />

Versicherungen)<br />

auf fondsgebundenes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufen<strong>der</strong><br />

Beitragszahlung<br />

Versicherungen gegen Einmal-<br />

Beitrag, Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Aufschubzeit<br />

bis 15 Jahre: 0%<br />

über 15 Jahre: 1,0%<br />

0,22%<br />

1,45%<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen ab 1.1.2007<br />

und Renten aus <strong>der</strong>en Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.2007<br />

1,95%<br />

Schluss-Überschussanteil Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 4,00‰<br />

11.-20. Jahr: 3,25‰<br />

21.-30, Jahr: 3,25‰<br />

ab 31. Jahr: 3,25‰<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />

20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />

Versicherungen, die durch<br />

Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung zum Ende des<br />

Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />

zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />

Versicherungen geltenden Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum fondsgebundenen Überschussguthaben;<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit lfd. Beitragszahlung und dem über den jeweiligen Rechnungszins<br />

von 2,75% (bzw. 2,25% für Son<strong>der</strong>zahlungen ab 1.1.2007) hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn<br />

maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots.<br />

0,3%<br />

1,45%<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

konventionelles Deckungskapital<br />

bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

für jedes Jahr <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen möglich.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

(anteilig für bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />

Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />

aus <strong>der</strong> lfd. Überschussbeteiligung erfolgt<br />

ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Rückkauf o<strong>der</strong> Tod und bei vorverlegtem<br />

Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit reduzierte Leistungen<br />

fällig), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

und bei Son<strong>der</strong>zahlungen sind die Schluss-<br />

Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre<br />

<strong>der</strong> Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />

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