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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

4 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1, AV2) und Bestandsgruppe<br />

Kollektiv-Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände KAV1, KAV2)<br />

4.1 Gewinnverband L1<br />

R-, L-Tarife; L-Tarife <strong>der</strong> ehemaligen ATLAS-Leben; RA-Tarife <strong>der</strong> ehemaligen Volkshilfe; Renten- und Pensionsversicherungen<br />

für die Versorgung des hauptberuflichen Versicherungsaußendienstes; L, LK-Tarife mit Beginnjahr von 1970 bis 1984<br />

4.2 Gewinnverband L2a<br />

L-, K-Tarife mit laufen<strong>der</strong> Beitragszahlung; L-, K-Tarife gegen Einmalbeitrag mit Beginnjahr von 1985 bis 1992<br />

4.3 Gewinnverband L2b93<br />

L-, K-Tarife gegen Einmalbeitrag mit Beginnjahr 1993<br />

4.4 Gewinnverband L2b94<br />

L-, K-Tarife gegen Einmalbeitrag mit Beginnjahr 1994<br />

4.5 Gewinnverband E1<br />

L-Tarife mit Beginnjahr 1995<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Grund-Überschussanteil<br />

Gewinnverbände L2a, L2b93,<br />

L2b94, E1, vor Beginn <strong>der</strong><br />

Rentenzahlung<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- Gewinnverbände L1, L2a,<br />

L2b93, L2b94<br />

Grundversicherungen<br />

Dynamik-Erhöhungen mit<br />

Beginn ab Oktober 1996 und<br />

vor 2005<br />

Dynamik-Erhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005<br />

- Gewinnverband E1<br />

Grundversicherungen<br />

Dynamik-Erhöhungen mit<br />

Beginn ab Oktober 1996<br />

und vor 2005<br />

Dynamik-Erhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- Überschussverwendungsart<br />

„jährliche Rentenerhöhung“<br />

- Überschussverwendungsart<br />

„Rentenzuschlag“<br />

(bei sofortbeginnenden Rentenversicherungen)<br />

2% jährliche Rente<br />

(maximal 1.533,88 €)<br />

0,50% (0,45%)<br />

0%<br />

0,10% (0,05%)<br />

0,50% (0,45%)<br />

0%<br />

0,10% (0,05%)<br />

0%<br />

0,1%<br />

97% des maßgebenden<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthabens [3]<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[3]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres, bei beitragspflichtigen<br />

Versicherungen erstmals zu Beginn des dritten<br />

Versicherungsjahres, bei beitragsfreien Versicherungen<br />

erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung; bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

wird das angesammelte Guthaben<br />

zur Rentenerhöhung verwendet<br />

jährliche Zins-Überschussanteile, soweit sie auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres;<br />

bei „jährlicher Rentenerhöhung“ erstmals nachdem<br />

die Rente für ein Jahr gezahlt wurde, Bildung<br />

von jeweils sofort beginnenden Rentenerhöhungen;<br />

bei „Rentenzuschlag“ wird aus den jährlichen<br />

Zins-Überschussanteilen bereits ab Beginn <strong>der</strong><br />

Rentenzahlung ein Rentenzuschlag gewährt.<br />

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