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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

5.18 Gewinnverband RF2<br />

Tarif FR als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

5.19 Gewinnverband RFK2<br />

Tarif FR als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

5.20 Gewinnverband RFS2<br />

Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

5.21 Gewinnverband RFSK2<br />

Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

5.22 Gewinnverband RBF2<br />

Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

5.23 Gewinnverband RBFK2<br />

Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RF2, RFK2, RFS2, RFSK2, RBF2 und RBFK2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben. Die Überschussanteilsätze<br />

zu den Tarifen KRS, KRB und KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans werden in <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

nach Tarif FR<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

nach Tarif FRS, FRB,<br />

FRBZ<br />

- auf fondsgebundenes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

Versicherungen mit laufen<strong>der</strong><br />

Beitragszahlung<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

und Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

Tarif FR<br />

Tarif FRS<br />

Tarif FRB, FRBZ<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 15 Jahre: 3,2%<br />

über 15 Jahre: 4,0%<br />

bis 15 Jahre: 3,0%<br />

über 15 Jahre: 3,5%<br />

0,22%<br />

0,05%<br />

20%<br />

0%<br />

65%<br />

0,3%<br />

1,95%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

Risikobeitrag<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong><br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres beitragsfrei<br />

werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt die für<br />

beitragspflichtige Versicherungen geltenden<br />

Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum Deckungskapital; <strong>der</strong> Überschussanteil<br />

bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung wird nicht<br />

mehr in Anteileinheiten umgerechnet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen möglich.<br />

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