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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

6.4 Gewinnverbände AVZ5, AVZ6 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ3, KAVZ3 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ5, KAVZ6 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-<br />

Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2004<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteile<br />

Grundversicherung, Dynamik-<br />

und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn in 2004, Renten aus<br />

Überschussguthaben bei Zahlungsbeginn<br />

in 2004<br />

Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn ab 1.1.2005,<br />

Renten aus Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2005<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

Tarife 2RG, 3RG<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 35 Jahre: 1,0‰<br />

ab 36 Jahre: 0,9‰<br />

1,45%<br />

3,0%<br />

1,45%<br />

1,75%<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 1,0‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 3,0‰<br />

ab 31. Jahr: 4,0‰<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 0,5‰<br />

11.-20. Jahr: 1,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,5‰<br />

ab 31. Jahr: 2,0‰<br />

Beitragssumme<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Deckungskapital für jedes<br />

Versicherungsjahr<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Son<strong>der</strong>zahlung o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />

20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung bei<br />

Tarif 1RG und Umrechnung in Anteileinheiten<br />

zum jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift <strong>der</strong><br />

Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />

Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />

nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />

sei denn, die Verlängerung <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />

Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong><br />

mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum<br />

an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung von<br />

jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist auch<br />

die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich.<br />

Die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />

um 0,25%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

verwendet.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />

vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />

fällig)<br />

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