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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

5.32 Gewinnverband RGF2 Tarif FRG als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

5.33 Gewinnverband RGFK2 Tarif FRG als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF2, RBFK2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen,<br />

die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

(für beitragspflichtige Versicherungen)<br />

- auf das Fondsguthaben<br />

- bezogener Teil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufen<strong>der</strong><br />

Beitragszahlung<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag,<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

154<br />

Aufschubzeit<br />

bis 15 Jahre: 0%<br />

über 15 Jahre: 1,0%<br />

0,22%<br />

1,95%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />

20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />

Versicherungen, die durch<br />

Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung zum Ende des<br />

Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />

zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />

Versicherungen geltenden Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum fondsgebundenen Überschussguthaben;<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit lfd. Beitragszahlung (1,95%) und dem über den Rechnungszins<br />

von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots.<br />

0,3%<br />

1,95%<br />

Schluss-Überschussanteil Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 3,50‰<br />

11.-20. Jahr: 4,25‰<br />

21.-30, Jahr: 5,00‰<br />

ab 31. Jahr: 6,00‰<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

konventionelles Deckungskapital<br />

bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

für jedes Jahr <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen möglich.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung. Dieser<br />

bemisst sich nach <strong>der</strong> dann erreichten garantierten<br />

Deckungsrückstellung <strong>der</strong> Versicherung.<br />

Die Wartezeit bei Tod <strong>der</strong> versicherten<br />

Person ist erfüllt, sobald <strong>der</strong> Versicherung einlaufen<strong>der</strong><br />

Überschussanteil zugeteilt wurde. Die<br />

Wartezeit bei Rückkauf o<strong>der</strong> vorverlegten Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung beträgt ein Drittel <strong>der</strong><br />

Dauer bis zum Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung,<br />

höchstens jedoch 10 Jahre. Der so ermittelte<br />

Betrag wird mit einem jährlichen Prozentsatz,<br />

<strong>der</strong> 5%-Punkte über <strong>der</strong> Summe aus Rechnungszins<br />

und maßgebenden Zins-<br />

Überschussanteilsatz liegt, für die verbleibenden<br />

Jahre bis zum vereinbarten spätesten Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung diskontiert.

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