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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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BILANZWERTERMITTLUNG PASSIVA<br />

Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Anhang<br />

Die Beitragsüberträge wurden für den gesamten Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen einzeln<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> genauen Beitragsfälligkeiten ermittelt. Ausgewiesen wird <strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> im Geschäftsjahr<br />

fälligen Beiträge, <strong>der</strong> den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt. Bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

<strong>der</strong> übertragsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet.<br />

Die Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, mit Ausnahme <strong>der</strong> Versicherungen, bei denen das<br />

Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Versicherungen), prospektiv ermittelt.<br />

Für die fondsgebundenen Versicherungen erfolgte die Berechnung nach <strong>der</strong> retrospektiven Methode und wird in<br />

Anteileinheiten geführt.<br />

Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für den Erlebensfall enthalten sind, wurde die hierauf entfallende<br />

Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt und im Passivposten B. II. 1 geführt. Für den Altbestand im Sinne des<br />

§ 11c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG sind diese Grundsätze<br />

gegenüber <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig festgelegt. Für den<br />

Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB in Verbindung mit § 25 RechVersV<br />

sowie <strong>der</strong> aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung<br />

beinhaltet die Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten und beitragsfreie Versicherungen. Die Verwal<br />

tungs kosten für beitragspfl ichtige Zeiten wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für bereits<br />

zugeteilte Überschussanteile wurde wie für beitragsfreie Versicherungen ermittelt.<br />

Die Deckungsrückstellung beinhaltet eine zusätzliche Rückstellung für Rentenversicherungen gemäß <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Interpolation <strong>der</strong> Deckungsrückstellungen basierend auf den<br />

Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 zur Anpassung an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> zusätzlichen Rückstellung wurden dabei für die in <strong>der</strong> Aufschubzeit befi ndlichen<br />

Rentenversicherungen unternehmensindividuelle Storno- und Kapitalabfi ndungswahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung<br />

von Sicherheitsabschlägen gemäß den Vorschlägen <strong>der</strong> DAV angesetzt. Die zusätzliche Rückstellung<br />

wurde dadurch ausschließlich für den zukünftig in Rentenbezug gehenden Teil des Bestandes gebildet. Für Fondsgebundene<br />

Rentenversicherungen enthält die Deckungsrückstellung eine zusätzliche Rückstellung zur Anpassung<br />

an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen, die nach den gleichen Grundsätzen wie für Rentenversicherungen<br />

ermittelt wurde. Sie entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert <strong>der</strong> zusätzlichen Anlagebeiträge,<br />

die benötigt werden, wenn bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlungen die Deckungsrückstellungen mit den aktualisierten<br />

Rechnungs grundlagen ermittelt werden. In dem Umfang, wie im weiteren Verlauf <strong>der</strong> Versicherungsverträge die eingehenden<br />

Beiträge vertragsgemäß in Anteileinheiten angelegt werden, wird die zusätzliche Rückstellung zum Ankauf<br />

zusätzlicher Anteileinheiten verwendet und dementsprechend die zusätzliche Deckungs rückstellung sukzessive in<br />

den Passivposten C. I. 1. überführt. Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

enthält die Deckungsrückstellung eine zusätzliche Rückstellung gemäß VerBAV 1998,<br />

S. 295 f. zur Berücksichtigung aktualisierter Rechnungsgrundlagen.<br />

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