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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

4.29 Gewinnverband R1<br />

Tarif KR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.30 Gewinnverband RK1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarif KR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.31 Gewinnverband RS1<br />

Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SRS und SRGS jeweils als Einzelversicherung mit Policierung vom<br />

1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.32 Gewinnverband RSK1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SRS und SRGS jeweils als Kollektivversicherung mit Policierung vom<br />

1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.33 Gewinnverband RB1<br />

Tarife KRB, KRBZ ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans und Tarife SR, SRP und SRG jeweils als Einzelversicherung mit<br />

Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.34 Gewinnverband RBK1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarife KRB, KRBZ ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans und Tarife SR, SRP und SRG jeweils als Kollektivversicherung<br />

mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

(Sofern bei den Tarifen KRS, KRB o<strong>der</strong> KRBZ <strong>der</strong> fondsgebundene Dynamikplan eingeschlossen ist, gehören Grundversicherung und Dynamikerhöhungen<br />

in <strong>der</strong> Aufschubzeit zum Gewinnverband RFS1, RBF1 bzw. RFSK1, RBFK1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen.<br />

Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze werden in diesem Abrechnungsverband angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

(Tarife KR, KRS, KRB, KRBZ)<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

Grundversicherung und konventionelleDynamikerhöhungen<br />

(beitragspflichtig)<br />

fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />

(beitragspflichtig)<br />

- summenbezogener Teil<br />

Grundversicherung und konv.<br />

Dynamikerhöhungen (beitragsfrei)<br />

- auf Rentenerhöhungen bezogener<br />

Teil<br />

Grundversicherung und<br />

konv. Dynamikerhöhungen<br />

- auf fondsgebundenes Deckungskapital<br />

bezogener Teil<br />

fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />

Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />

2,0%<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Hauptversicherung bzw. Dynamikerhöhung<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> jeweiligen<br />

fondsgebundenen Dyn.<br />

0,1‰ Summe <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Beitragsfreistellung gezahlten<br />

Beiträge<br />

0,4‰ Summe <strong>der</strong> bisherigen Zuteilungen<br />

0,22% fondsgebundenes<br />

Deckungskapital<br />

- Risiko-Überschussanteil 20% Risikobeitrag<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong><br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres. Für Renten,<br />

die sich durch Nicht-Inanspruch- nahme von<br />

Teilverrentungskapitalen bei Versicherungen<br />

nach Tarif KRBZ ergeben, erfolgt die Zuteilung<br />

<strong>der</strong> Überschussanteile erstmals zum Ende des<br />

ersten Jahres ab Nicht-Inanspruchnahme des<br />

jeweiligen Teilverrentungskapitals. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres beitragsfrei<br />

werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt die für<br />

beitragspflichtige Versicherungen geltenden<br />

Überschussanteile;<br />

bei den Tarifen KRS, KRB, KRBZ verzinsliche<br />

Ansammlung vor Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit;<br />

bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit wird das angesammelte<br />

Guthaben zur Rentenerhöhung verwendet<br />

o<strong>der</strong> - ausgenommen Tarif KRS - im<br />

Falle <strong>der</strong> Kapitalabfindung ausgezahlt bzw. bei<br />

Tarif KRS zur Bildung einer Hinterbliebenenrente<br />

verwendet; bei Tarif KR vor Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

Rentenerhöhungen<br />

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