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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

5.38 Gewinnverband RGF5 Tarif BRG, GRS, GRB als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 21.03.<strong>2009</strong><br />

5.39 Gewinnverband RGFK5 Tarif BRG, GRS, GRB als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 21.03.<strong>2009</strong><br />

(Während des Rentenbezugs gehört <strong>der</strong> Tarif zu den Gewinnverbänden RBF3, RBFK3 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen, die für sie<br />

gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

:<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Beitragszahlungsdauer bis<br />

12 Jahre und Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,0%<br />

ab 1.200 € 0,5%<br />

Beitragszahlungsdauer über<br />

12 Jahre und unter 20 Jahre und<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,3%<br />

ab 1.200 € 0,8%<br />

Beitragszahlungsdauer ab<br />

20 Jahre und Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,5%<br />

ab 1.200 € 1,0%<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

ab 600 € 0,0166514%<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen 0,0166514%<br />

0,1610655%<br />

entspricht einer jährlichen Verzinsung<br />

von 1,95%<br />

0,3%<br />

1,95%<br />

zum Ende eines Beitragszahlungsabschnittes<br />

(bei beitragspflichtigenVersicherungen)<br />

auf den Ratenbeitrag<br />

monatlich zum Ende des<br />

Versicherungsmonats auf<br />

das zum Zuteilungszeitpunkt<br />

vorhandene fondsgebundene<br />

Deckungskapital und das<br />

fondsgebundene Überschussguthaben<br />

monatlich zum Ende des<br />

Versicherungsmonats auf<br />

das zum Ende des Vormonats<br />

vorhandene konventionelle<br />

Deckungskapital<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und<br />

Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erfolgt die erste Zuteilung<br />

zum Ende des ersten Versicherungsmonats,<br />

ansonsten zum Ende des ersten Versicherungsmonats<br />

des zweiten Versicherungsjahres.<br />

Die Überschussanteile werden in Fondsanteile<br />

umgerechnet und als fondsgebundenes Überschussguthaben<br />

geführt; das bei Rentenbeginn<br />

vorhandene Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet.<br />

jährl. Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

erstmals am Ende des ersten<br />

Jahres nach Rentenbeginn; zum einen Teil zur<br />

Bildung eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong> mit Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ ist auch die alleinige<br />

Bildung von Rentenerhöhungen möglich.<br />

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