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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

6.7 Gewinnverbände AVZ11, AVZ12 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ6, KAVZ6, AVZ7, KAVZ7<br />

<strong>der</strong> Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ11, KAVZ12 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2007<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

Tarife 1RG, 2RG, 3RG:<br />

Tarif 4RG:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Tarife 1RG, 2RG, 3RG:<br />

Tarif 4RG:<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

Tarif 2RG<br />

Tarif 3RG<br />

168<br />

0,05%<br />

Beitragszahlungsdauer bis<br />

12 Jahre und Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,0%<br />

ab 1.200 € 0,5%<br />

Beitragszahlungsdauer über<br />

12 Jahre und unter 20 Jahre und<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,8%<br />

ab 1.200 € 1,3%<br />

Beitragszahlungsdauer ab<br />

20 Jahre und Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 1,5%<br />

ab 1.200 € 2,0%<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

ab 600 € 0,0083295%<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen 0,0083295%<br />

1,95%<br />

0,1610655%,<br />

entspricht einer jährlichen Verzinsung<br />

von 1,95%<br />

0,6%<br />

1,95%<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 5,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,0‰<br />

ab 31. Jahr: 1,0‰<br />

1.-10. Jahr: 2,5‰<br />

11.-20. Jahr: 1,0‰<br />

21.-30. Jahr: 0,2‰<br />

ab 31. Jahr: 0,2‰<br />

1.-10. Jahr: 5,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,5‰<br />

ab 31. Jahr: 1,0‰<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

zum Ende eines Beitragszahlungsabschnittes<br />

(bei beitragspflichtigenVersicherungen)<br />

auf den Ratenbeitrag<br />

monatlich zum Ende des<br />

Versicherungsmonats auf<br />

das zum Zuteilungszeitpunkt<br />

vorhandene fondsgebundene<br />

Deckungskapital und das<br />

fondsgebundene Überschussguthaben<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

monatlich zum Ende des<br />

Versicherungsmonats auf<br />

das zum Ende des Vormonats<br />

vorhandene Deckungskapital<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

(konventionelles) Deckungskapital<br />

einschließlich verzinslich<br />

angesammeltem Guthaben<br />

(jedoch nicht fondsgebundenem<br />

Guthaben) <strong>der</strong><br />

Leistungen aus <strong>der</strong> laufenden<br />

Überschussbeteiligung<br />

für jedes Jahr <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

bei Tarif 1RG, 2RG, 3RG: jährliche Überschussanteile,<br />

zum Ende des Versicherungsjahres, bei<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen o<strong>der</strong> Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals<br />

zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />

zweiten Versicherungsjahres; verzinsliche Ansammlung<br />

bei Tarif 1RG und Umrechnung in<br />

Anteileinheiten zum jeweiligen Ausgabepreis<br />

und Gutschrift <strong>der</strong> Versicherung bei den Tarifen<br />

2RG, 3RG (die bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

fällige Zuteilung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />

umgerechnet, es sei denn, die Verlängerung<br />

<strong>der</strong> Aufschubzeit wird verlangt); das bei Rentenbeginn<br />

vorhandene Überschussguthaben<br />

wird zur Rentenerhöhung verwendet;<br />

bei Tarif 4RG: Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

und Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erfolgt die<br />

erste Zuteilung zum Ende des ersten Versicherungsmonats,<br />

ansonsten zum Ende des ersten<br />

Versicherungsmonats des zweiten Versicherungsjahres.<br />

Die Überschussanteile werden in<br />

Fondsanteile umgerechnet und als fondsgebundenes<br />

Überschussguthaben geführt; das<br />

bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben<br />

wird zur Rentenerhöhung verwendet.<br />

jährl. Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

erstmals am Ende des ersten<br />

Jahres nach Rentenbeginn; zum einen Teil zur<br />

Bildung eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong> mit Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ ist auch die alleinige<br />

Bildung von Rentenerhöhungen möglich.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />

für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />

bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte<br />

Leistungen fällig.

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