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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

Zins-Überschussanteil<br />

Grundversicherung und<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn bis 30.6.2000<br />

Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />

vom 1.7.2000 bis<br />

31.12.2003<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn in 2004<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn in 2005 o<strong>der</strong> 2006<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2007<br />

Renten mit Zahlungsbeginn in<br />

2004 aus Überschussguthaben<br />

Renten mit Zahlungsbeginn in<br />

2005 aus Überschussguthaben<br />

Renten mit Zahlungsbeginn in<br />

2006 aus Überschussguthaben<br />

Renten mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2007 aus Überschussguthaben<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />

falls<br />

Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />

bestand<br />

0%<br />

0,25% (0,20%)<br />

0,75% (0,70%)<br />

1,65% (1,60%)<br />

2,15% (2,10%)<br />

0,75% (0,70%)<br />

1,05% (1,00%)<br />

1,65% (1,60%) für Dyn. mit Beginn<br />

ab 1.1.2005, sonst 1,05%<br />

(1,00%)<br />

2,15% (2,10%) für Dyn. mit Beginn<br />

ab 1.1.2005, sonst 1,55%<br />

(1,50%)<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

25% Jahresbeitrag <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />

für die vollen Versicherungsjahre,<br />

für die Beitragsbefreiung<br />

aufgrund von<br />

Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />

wurde<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig)<br />

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