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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

6.5 Gewinnverbände AVZ7, AVZ8 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ4, KAVZ4 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ7, KAVZ8 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-<br />

Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2005<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

nach Tarif 2RG, 3RG<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

Tarife 2RG, 3RG<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

Tarife 2RG, 3RG<br />

166<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 35 Jahre: 1,0‰<br />

über 35 Jahre: 0,9‰<br />

1,45%<br />

3,5%<br />

1,75%<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 1,0‰<br />

11.-20. Jahr: 4,0‰<br />

21.-30. Jahr: 6,5‰<br />

ab 31. Jahr: 6,0‰<br />

1.-10. Jahr: 0,9‰<br />

11.-20. Jahr: 3,6‰<br />

21.-30. Jahr: 5,4‰<br />

ab 31. Jahr: 4,8‰<br />

Beitragssumme<br />

maßgebendes (konventionelles)Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

(konventionelles) Deckungskapital<br />

für jedes Versicherungsjahr<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, bei Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

o<strong>der</strong> Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />

ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />

1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />

jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift <strong>der</strong> Versicherung<br />

bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />

Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />

nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />

sei denn, die Verlängerung <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />

Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong><br />

mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum<br />

an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung von<br />

jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist auch<br />

die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich.<br />

die Kosten-Überschussanteile bei den Tarifen<br />

2RG, 3RG werden zur Bildung eines höheren<br />

Rentenzuschlags bzw. von um 0,3%-Punkte<br />

höheren Rentenerhöhungen verwendet.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />

vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />

fällig)

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