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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

4.41 Gewinnverband R2 Tarif KR als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

4.42 Gewinnverband RK2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarif KR als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

4.43 Gewinnverband RS2<br />

Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans, SRS, SRGS als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

4.44 Gewinnverband RSK2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans, SRS, SRGS als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

4.45 Gewinnverband RB2<br />

Tarife KRB, KRBZ jeweils ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SR, SRP und SRG als Einzelversicherung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Tarifgeneration<br />

2007<br />

4.46 Gewinnverband RBK2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarife KRB, KRBZ jeweils ohne Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans, SR, SRP und SRG als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration<br />

2007<br />

(Sofern bei den Tarifen KRS, KRB o<strong>der</strong> KRBZ <strong>der</strong> fondsgebundene Dynamikplan eingeschlossen ist, gehören Grundversicherung und Dynamikerhöhungen<br />

in <strong>der</strong> Aufschubzeit zum Gewinnverband RFS2, RBF2 bzw. RFSK2, RBFK2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen.<br />

Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze werden in diesem Abrechnungsverband angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

(Tarife KR, KRS, KRB, KRBZ)<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

Grundversicherung und konventionelleDynamikerhöhungen<br />

(beitragspflichtig)<br />

fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />

(beitragspflichtig)<br />

- summenbezogener Teil<br />

Grundversicherung und konventionelleDynamikerhöhungen<br />

(beitragsfrei)<br />

- auf Rentenerhöhungen bezogener<br />

Teil<br />

Grundversicherung und<br />

konv. Dynamikerhöhungen<br />

- auf fondsgebundenes Deckungskapital<br />

bezogener Teil<br />

fondsgebundene Dynamikerhöhungen<br />

Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />

2,0%<br />

0,1‰<br />

0,4‰<br />

0,22%<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Hauptversicherung bzw. Dynamikerhöhung<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> jeweiligen<br />

fondsgebundenen Dynamikerhöhung<br />

Summe <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Beitragsfreistellung gezahlten<br />

Beiträge<br />

Summe <strong>der</strong> bisherigen Zuteilungen<br />

fondsgebundenes<br />

Deckungskapital<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong><br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres. Für Renten,<br />

die sich durch Nicht-Inanspruchnahme von<br />

Teilverrentungskapitalen bei Versicherungen<br />

nach Tarif KRBZ ergeben, erfolgt die Zuteilung<br />

<strong>der</strong> Überschussanteile erstmals zum Ende des<br />

ersten Jahres ab Nicht-Inanspruchnahme des<br />

jeweiligen Teilverrentungskapitals. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres beitragsfrei<br />

werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt die für<br />

beitragspflichtige Versicherungen geltenden<br />

Überschussanteile;<br />

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