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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

5.10 Gewinnverband E6 Tarif 1FLR60 als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />

5.11 Gewinnverband K6 Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

beitragsfreie Versicherungen<br />

vor Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 15 Jahre: 6,50%<br />

von 16 bis 34 Jahren: 7,50%<br />

ab 35 Jahre: 7,75%<br />

0,5‰<br />

- Risiko-Überschussanteil Männer Frauen<br />

30% 15%<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

Beitragssumme bei planmäßig<br />

beitragsfreien Versicherungen<br />

bzw. durch die Aufschubzeit<br />

geteilter Rückkaufswert<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Beitragsfreistellung<br />

Risikobeitrag<br />

- Kosten-Überschussanteil 5,0% Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

- Zins-Überschussanteil 1,45% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

für Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />

aus Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2005<br />

1,75%<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erstmals<br />

zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Gutschrift<br />

zur Versicherung; <strong>der</strong> Überschussanteil bei Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />

umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />

wird in Wertpapieren verlangt<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />

Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />

eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong> mit Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum an<strong>der</strong>en Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ alleinige jährliche<br />

Rentenerhöhungen;<br />

die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />

um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

verwendet.<br />

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