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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

5.12 Gewinnverband RF1<br />

Tarif FR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

5.13 Gewinnverband RFK1<br />

Tarif FR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

5.14 Gewinnverband RFS1<br />

Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005<br />

bis 31.12.2006<br />

5.15 Gewinnverband RFSK1<br />

Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung mit Policierung vom<br />

1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

5.16 Gewinnverband RBF1<br />

Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung mit<br />

Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

5.17 Gewinnverband RBFK1<br />

Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung mit<br />

Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RF1, RFK1, RFS1, RFSK1, RBF1 und RBFK1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben. Die Überschussanteilsätze<br />

zu den Tarifen KRS, KRB und KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans werden in <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil bei<br />

beitragspflichtigen Verträgen<br />

Tarif FR (Grundversicherung bei<br />

Policierung vor 21.3.2005)<br />

Tarif FR (Grundversicherung bei<br />

Policierung ab 21.3.2005; Dynamikerhöhungen)<br />

Tarif FRB (Grundversicherung<br />

bei Policierung vor 21.3.2005)<br />

Tarife FRB (Grundversicherung<br />

bei Policierung ab 21.3.2005),<br />

FRBZ und FRS; Dynamikerh.<br />

- auf fondsgebundenes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen ab 1.1.2007<br />

und Renten aus <strong>der</strong>en Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.2007<br />

150<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 15 Jahre:<br />

1. Zuteilung: 6,50%<br />

2. Zuteilung: 4,85%<br />

ab 3. Zuteilung:<br />

über 15 Jahre:<br />

3,20%<br />

1. Zuteilung: 7,10%<br />

2.Zuteilung: 5,55%<br />

ab 3. Zuteilung: 4,00%<br />

bis 15 Jahre: 3,2%<br />

über 15 Jahre: 4,0%<br />

bis 15 Jahre:<br />

1. Zuteilung: 6,50%<br />

2.Zuteilung: 4,75%<br />

ab 3. Zuteilung: 3,00%<br />

über 15 Jahre: Männer Frauen<br />

1. Zuteilung: 7,10% 7,25%<br />

2. Zuteilung: 5,30% 5,375%<br />

ab 3. Zuteilung: 3,50% 3,50%<br />

bis 15 Jahre: 3,0%<br />

über 15 Jahre: 3,5%<br />

0% für Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitragszahlung und für<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen, sonst 0,22%<br />

0,3%<br />

1,45%<br />

1,95%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong><br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres beitragsfrei<br />

werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt die für<br />

beitragspflichtige Versicherungen geltenden<br />

Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum Deckungskapital; <strong>der</strong> Überschussanteil<br />

bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung wird nicht<br />

mehr in Anteileinheiten umgerechnet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen möglich.

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