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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

4.13 Gewinnverband E7<br />

SR-, AR-Tarife als Einzelversicherungen mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />

4.14 Gewinnverband R4 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

AR-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 1.7.2000 bis zum 31.12.2003<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

- auf Kapitalabfindung bzw. Verrentungssumme<br />

bezogener Teil<br />

Tarife AR, ARB, ARP, ART<br />

Tarif 8ARB einschl. seiner<br />

Dynamikerhöhungen<br />

- auf Rentenerhöhungen<br />

bezogener Teil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufen<strong>der</strong><br />

Beitragszahlung, aufgeschobene<br />

Rentenversicherungen<br />

ohne Kapitalwahlrecht gegen<br />

Einmalbeitrag, sofern <strong>der</strong> Einmalbeitrag<br />

aus einer abgelaufenen<br />

Versicherung bei <strong>der</strong><br />

<strong>AachenMünchener</strong> stammt<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005<br />

übrige Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

für Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005<br />

Renten aus Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2005<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 1.200 €: 0,05% (0,20%)<br />

ab 1.200 €: 0,55% (0,70%)<br />

0‰ (0,1‰)<br />

0,3‰ (0,4‰)<br />

0,3‰ (0,4‰)<br />

0,25% (0,20%)<br />

0,85% (0,80%)<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />

Kapitalabfindung; Grundversicherung<br />

bei Tarif 8ARB: bei<br />

beitragspflichtigen Versicherungen<br />

Verrentungssumme, bei<br />

beitragsfreien Versicherungen<br />

Summe <strong>der</strong> noch nicht in Anspruch<br />

nehmbaren Teilverrentungskapitale,<br />

zusätzlich jeweils<br />

aus nicht in Anspruch genommenenTeilverrentungskapitalen<br />

gebildetes Teilverrentungskapital<br />

zum Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

Kapitalabfindung <strong>der</strong> insgesamt<br />

erreichten Rentenerhöhung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[4]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />

auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />

Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals<br />

zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung vor Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

(alternativ Rentenerhöhungen o<strong>der</strong><br />

Fondsanlage); bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

wird das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />

verwendet.<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

obigen Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufen<strong>der</strong> Beitragszahlung (0,25%; <strong>2009</strong>: 0,20%) und dem<br />

über den Rechnungszins von 3,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden<br />

Zinssatz für Beitragsdepots.<br />

0,25% (0,20%)<br />

1,15% (1,10%)<br />

0,55% (0,50%) und 1,15%<br />

(1,10%) für Renten mit Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.2006 aus Überschussguthaben<br />

von Dynamikerhöhungen<br />

mit Beginn ab<br />

1.1.2005<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; im<br />

Regelfall – ausgenommen Tarif SRG – zum<br />

einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch – bei Tarif SRG ausschließlich – die<br />

alleinige Bildung von Rentenerhöhungen möglich.<br />

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