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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

14.2 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />

KRH-, KRSH-, FRH-, FRSH-, FRGH-, KRBH-, KRBZH-, FRBH- und FRBZH-Tarife 2007<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

sofern sie nicht auf laufende<br />

Hinterbliebenenrenten entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- für beitragspflichtige HZV<br />

beitragsbezogener Teil<br />

summenbezogener Teil<br />

- für beitragsfreie HZV<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

(bei Einschluss zu Tarif KRB(Z),<br />

KRS, FRB(Z), FRS, FRG)<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufen<strong>der</strong><br />

Beitragszahlung, aufgeschobene<br />

Rentenversicherungen ohne<br />

Kapitalwahlrecht gegen Einmalbeitrag,<br />

sofern dieser aus<br />

einer abgelaufenen Versicherung<br />

bei <strong>der</strong> <strong>AachenMünchener</strong><br />

stammt<br />

übrige Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

sofern sie auf laufende Hinterbliebenenenten<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

194<br />

Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />

0,1‰<br />

0,3%<br />

30%<br />

1,95%<br />

HZV-Jahresbeitrag<br />

HZV-Beitragssumme<br />

Jahresrente aus <strong>der</strong> HZV<br />

HZV-Risikobeitrag für das<br />

Todesfallrisiko des Versorgers<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

<strong>der</strong> HZV<br />

laufende Überschussanteile zum Ende des Versicherungsjahres;<br />

bei Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />

bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals<br />

zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

Erhöhung <strong>der</strong> jährlichen Hinterbliebenenrente,<br />

verzinsliche Ansammlung o<strong>der</strong> Fondsanlage;<br />

in <strong>der</strong> beitragspflichtigen bzw. in <strong>der</strong> planmäßig<br />

beitragsfreien Zeit vor Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

entspricht die Überschussverwendungsart immer<br />

<strong>der</strong> (gewählten) Überschussverwendungsart<br />

<strong>der</strong> Hauptversicherung, bei Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

wird das angesammelte Guthaben<br />

zur Rentenerhöhung verwendet o<strong>der</strong> im Falle<br />

<strong>der</strong> Kapitalabfindung ausgezahlt;<br />

bei Tarif KR vor Ablauf <strong>der</strong> Aufschubzeit Rentenerhöhungen<br />

mit Rentenbeginn bei Ablauf <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufen<strong>der</strong> Beitragszahlung (1,95%) und dem über den Rechnungszins<br />

von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für<br />

Beitragsdepots.<br />

0,3%<br />

1,95%<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

<strong>der</strong> HZV<br />

Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung, erstmals ein volles<br />

Versicherungsjahr nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum<br />

an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen; <strong>der</strong> Rentenzuschlag<br />

ergibt sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

und eines modifizierten überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals jeweils<br />

zu Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung;<br />

<strong>der</strong> Risiko-Überschussanteil dient zur Bildung<br />

von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen.

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