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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Anhang<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe)<br />

wurde unter Beachtung des § 341g HGB sowie des § 26 RechVersV ermittelt und für jeden bis zum Abschlussstichtag<br />

eingetretenen, <strong>der</strong> Gesellschaft bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln<br />

entsprechend <strong>der</strong> erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bestandsfeststellung noch nicht bekannte<br />

Schäden des Geschäftsjahres wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Wegen des BGH-Urteils<br />

vom 12. Oktober 2005 wurden für bereits vorzeitig abgegangene Versicherungen die erhöhten Rückkaufsleistungen<br />

zurückgestellt, soweit sie aus Verträgen resultieren, auf die sich das BGH-Urteil erstreckt. Die erwarteten Nachzahlungen<br />

für Abgänge vor <strong>der</strong> Verkündigung des Urteils wurden unter Berücksichti gung von Beobachtungen zu<br />

geltend gemachten Ansprüchen in <strong>der</strong> Vergangenheit ermittelt.<br />

Die in <strong>der</strong> Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthaltene Rückstellung für Regulierungsaufwendungen<br />

wurde unter Beachtung steuerlicher Vorschriften ermittelt.<br />

Der Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb <strong>der</strong> Rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

wurde für den Altbestand im Sinne des § 11c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG<br />

zum VAG nach dem bei <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten<br />

Geschäftsplan berechnet. Der Zinssatz beträgt 8,5%, laufzeitunabhängige Sockelbeträge bleiben – mit Ausnahme<br />

bei <strong>der</strong> Vermögensbildungsversicherung – in Höhe von 5,25% <strong>der</strong> Versicherungssumme bei Versicherungen<br />

mit Rechnungszins 3% bzw. in Höhe von 5% <strong>der</strong> Versicherungssumme bei Versicherungen mit Rechnungszins<br />

3,5% unberücksichtigt. Für die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

beträgt <strong>der</strong> Zinssatz 6,5%.<br />

Für den Neubestand wurde <strong>der</strong> Fonds für die Schlussüberschussanteile so berechnet, dass sich für jede<br />

Versicherung <strong>der</strong> Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf <strong>der</strong> Versicherung o<strong>der</strong> Rentenbeginn<br />

bei aufgescho benen Rentenversicherungen) vorgesehenen Schlussüberschussanteils ergab, <strong>der</strong> dem Verhältnis<br />

<strong>der</strong> abgelaufenen Versicherungsdauer zu <strong>der</strong> gesamten Versicherungsdauer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesamten Aufschubzeit für<br />

Rentenversicherungen entspricht, abgezinst mit einem je Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe festgelegten<br />

Zinssatz.<br />

Für den Neubestand wurde <strong>der</strong> Diskontsatz von 4,0% verwendet.<br />

Für vorzeitig fällige Schlussüberschussanteile wurden von <strong>der</strong> Restlaufzeit und <strong>der</strong> voraussichtlichen Inanspruchnahme<br />

abhängige Abschläge auf die bei Ablauf fällige Leistung berücksichtigt. Für die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (jeweils für Bedingungen mit einem Aufl agedatum<br />

vor 1995) beträgt <strong>der</strong> Zinssatz 6,5%.<br />

Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern<br />

getragen wird, wurden für jede Versicherung einzeln, entsprechend den in Anteileinheiten umgerechneten zugeteilten<br />

Überschussanteilen ermittelt.<br />

Beim Mitversicherungsgeschäft wurden die Positionen gemäß den Angaben des geschäftsführenden Mitversicherers<br />

bilanziert.<br />

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