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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

9.8 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband E5<br />

9.9 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Gewinnverband BV4<br />

jeweils Tarif BU <strong>der</strong> Tarifgeneration 2007<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Beitragspflichtige Versicherungen<br />

und aufgrund abgekürzter<br />

Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />

Versicherungen:<br />

Bonusrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 49% 49%<br />

2 49% 49%<br />

3 38% 49%<br />

4 38% 49%<br />

Laufende Überschussanteile Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 33% 33%<br />

2 33% 33%<br />

3 28% 33%<br />

4 28% 33%<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

bei Bonusrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 0,54% 0,54%<br />

2 0,54% 0,54%<br />

3 0,50% 0,54%<br />

4 0,50% 0,54%<br />

bei laufenden Überschussanteilen<br />

Beitragsfreie Versicherungen<br />

<strong>der</strong> Aktiven (mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />

beitragsfreien):<br />

0,38%<br />

jeweils garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />

tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />

früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />

bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />

Versicherungen,<br />

jeweils im Verhältnis von<br />

Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />

in Jahren gewichtet<br />

Tariflicher Jahresbeitrag ohne<br />

Ratenzuschlag für jedes Versicherungsjahr<br />

Schluss-Überschussanteil 0,5% Jahresrente für jedes begonnene<br />

beitragsfreie Versicherungsjahr<br />

Versicherungen <strong>der</strong> Berufsunfähigen<br />

bzw. Invaliden:<br />

Jährl. Zins-Überschussanteile 1,95% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

Bonusrente im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung;<br />

Erhöhung <strong>der</strong> zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente<br />

bei Beginn <strong>der</strong> Leistungspflicht<br />

beitragspflichtige Versicherungen: bei Beitragsanrechnung<br />

laufende Überschussanteile anteilig<br />

mit je<strong>der</strong> Beitragszahlung; bei verzinslicher Ansammlung<br />

o<strong>der</strong> Fondsanlage laufende Überschussanteile<br />

am Ende eines jeden Versicherungsjahres;<br />

in <strong>der</strong> tariflich beitragsfreien Zeit<br />

Fondsanlage bzw. (bei Beitragsanrechnung in<br />

<strong>der</strong> beitragspflichtigen Zeit ausschließlich) verzinsliche<br />

Ansammlung; Zuteilung jeweils am<br />

Ende jedes Versicherungsjahres<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf <strong>der</strong> Versicherungsdauer<br />

nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Tod o<strong>der</strong> Rückkauf werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig);<br />

die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />

Versicherungen und aufgrund<br />

abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie<br />

Versicherungen werden jeweils mit <strong>der</strong> Anzahl<br />

aller ab dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten<br />

Versicherungsjahre multipliziert und im<br />

Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />

gewichtet.<br />

Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />

erstmalig nachdem die Rente<br />

für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />

jährliche Rentenerhöhungen<br />

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