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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

5.8 Gewinnverband E5 Tarif 1FLR60 als Einzelversicherung mit Policierung vom 01.05.2003 bis zum 31.12.2003<br />

5.9 Gewinnverband K5 Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung mit Policierung vom 01.05.2003 bis zum 31.12.2003<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragspflichtige Versicherungen<br />

Grundversicherung und Dynamikerhöhungen<br />

mit Beginn vor<br />

2005<br />

Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />

ab 1.1. 2005<br />

- beitragsfreie Versicherungen<br />

vor Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

148<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 15 Jahre: 6,50%<br />

von 16 bis 34 J.: 7,50%<br />

ab 35 Jahre: 7,75%<br />

bis 15 Jahre: 6,50%<br />

von 16 bis 34 J.: 7,50%<br />

ab 35 Jahre: 7,75%<br />

0,5‰<br />

- Risiko-Überschussanteil Männer Frauen<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

30% 15%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

Beitragssumme bei planmäßig<br />

beitragsfreien Versicherungen<br />

bzw. durch die Aufschubzeit<br />

geteilter Rückkaufswert<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Beitragsfreistellung<br />

Risikobeitrag<br />

Zins-Überschussanteil maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Grundversicherung, Dynamik- 0,85% (0,80%)<br />

erhöhungen mit Beginn vor<br />

2005 und Renten mit Zahlungsbeginn<br />

vor 2005 aus<br />

Überschussguthaben<br />

für Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />

1,15% (1,10%)<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erstmals<br />

zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Gutschrift<br />

zur Versicherung; <strong>der</strong> Überschussanteil bei Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />

umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />

wird in Wertpapieren verlangt<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich

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