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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

6 Bestandsgruppen Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Kollektiv-Rentenversicherungen nach dem Alt-<br />

ZertG, Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Gewinnverbände AV1 und AV2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen, Gewinnverbände KAV1 und KAV2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-<br />

Renten versicherungen, Gewinnverbände AV1 und KAV1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />

6.1 Gewinnverbände AV1, AV2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverbände KAV1, KAV2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Kollektiv-Rentenversicherungen, Gewinnverbände AV1, KAV1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />

nicht zertifizierte RG-Tarife mit Policierung bis Ende 2001<br />

6.2 Gewinnverbände AVZ1, AVZ2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ1, KAVZ1 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, Gewinnverbände KAVZ1, KAVZ2 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Kollektiv-Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung bis Ende 2001<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Grundversicherung, Dynamik-<br />

und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn vor 2005<br />

Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn ab 1.1.2005<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Grundversicherung, Dynamik-<br />

und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn vor 2005, Renten<br />

aus Überschussguthaben bei<br />

Zahlungsbeginn vor 2005<br />

Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn ab 1.1.2005<br />

und Renten aus <strong>der</strong>en Überschussguthaben<br />

bei Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.2006<br />

sonstige Renten mit Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

Tarif 2RG, 3RG<br />

0,25% (0,20%)<br />

0,85% (0,80%)<br />

0,25% (0,20%)<br />

1,15% (1,10%)<br />

0,55% (0,5%)<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 1,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,3‰<br />

ab 21. Jahr: 4,2‰<br />

1.-10. Jahr: 1,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,2‰<br />

ab 21. Jahr: 4,1‰<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Deckungskapital für jedes<br />

Versicherungsjahr; für die<br />

a) vor 2002, b) in 2002, c) in<br />

2003 begonnenen Versicherungsjahre:<br />

a) b) c)<br />

4,5‰<br />

7,0‰<br />

13,0‰<br />

4,5‰<br />

6,75‰<br />

12,75‰<br />

3,8‰<br />

6,0‰<br />

11,1‰<br />

3,8‰<br />

5,7‰<br />

10,8‰<br />

2,9‰<br />

4,5‰<br />

8,3‰<br />

2,9‰<br />

4,3‰<br />

8,1‰<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Son<strong>der</strong>zahlung o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />

20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung bei<br />

Tarif 1RG und Umrechnung in Anteileinheiten<br />

zum jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift <strong>der</strong><br />

Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />

Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />

nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />

sei denn, die Verlängerung <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />

Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, nach Beginn<br />

<strong>der</strong> Rentenzahlung zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

erstmals am Ende des ersten Jahres<br />

nach Rentenbeginn; jährliche Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />

vorzeitiger Vertragsbeendigung werden reduzierte<br />

Leistungen fällig)<br />

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