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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

6.8 Gewinnverbände AVZ13, AVZ14 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ8, KAVZ8 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ13, KAVZ14 <strong>der</strong> Bestandsgruppe Kollektiv-<br />

Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung ab 2008<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG:<br />

Tarif 4RG:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG:<br />

Tarif 4RG:<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

0,05%<br />

Beitragszahlungsdauer bis<br />

12 Jahre und Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,0%<br />

ab 1.200 € 0,5%<br />

Beitragszahlungsdauer über<br />

12 Jahre und unter 20 Jahre und<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 0,8%<br />

ab 1.200 € 1,3%<br />

Beitragszahlungsdauer ab<br />

20 Jahre und Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

600 € bis unter 1.200 €: 1,5%<br />

ab 1.200 € 2,0%<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 600 €: 0,0%<br />

ab 600 € 0,0083295%<br />

Son<strong>der</strong>zahlungen 0,0083295%<br />

1,95%<br />

0,1610655%,<br />

entspricht einer jährlichen Verzinsung<br />

von 1,95%<br />

0,6%<br />

1,95%<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 5,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,0‰<br />

ab 31. Jahr: 1,0‰<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

zum Ende eines Beitragszahlungsabschnittes<br />

(bei beitragspflichtigenVersicherungen)<br />

auf den Ratenbeitrag<br />

monatlich zum Ende des<br />

Versicherungsmonats auf<br />

das zum Zuteilungszeitpunkt<br />

vorhandene fondsgebundene<br />

Deckungskapital und das<br />

fondsgebundene Überschussguthaben<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

monatlich zum Ende des<br />

Versicherungsmonats auf<br />

das zum Ende des Vormonats<br />

vorhandene Deckungskapital<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Deckungskapital einschließlich<br />

verzinslich angesammeltem<br />

Guthaben <strong>der</strong> Leistungen<br />

aus <strong>der</strong> laufenden Überschussbeteiligung<br />

für jedes<br />

Jahr <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

bei Tarif 1RG: jährliche Überschussanteile zum<br />

Ende des Versicherungsjahres, bei Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

o<strong>der</strong> Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />

20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung;<br />

das bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben<br />

wird zur Rentenerhöhung verwendet;<br />

bei Tarif 4RG: Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

und Versicherungen mit einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erfolgt die<br />

erste Zuteilung zum Ende des ersten Versicherungsmonats,<br />

ansonsten zum Ende des ersten<br />

Versicherungsmonats des zweiten Versicherungsjahres.<br />

Die Überschussanteile werden in<br />

Fondsanteile umgerechnet und als fondsgebundenes<br />

Überschussguthaben geführt; das<br />

bei Rentenbeginn vorhandene Überschussguthaben<br />

wird zur Rentenerhöhung verwendet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags, <strong>der</strong><br />

mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt, zum<br />

an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung von<br />

jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist auch<br />

die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />

für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />

bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte<br />

Leistungen fällig.<br />

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