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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

5.24 Gewinnverband RF3<br />

Tarif FR, 1FR als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 2008<br />

5.25 Gewinnverband RFK3<br />

Tarif FR, 1FR als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 2008<br />

5.26 Gewinnverband RFS3<br />

Tarif FRS, 1FRS und Tarif 2KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 2008<br />

5.27 Gewinnverband RFSK3<br />

Tarif FRS, 1FRS und Tarif 2KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 2008<br />

5.28 Gewinnverband RBF3<br />

Tarife FRBZ, VRBZ, 1FRB und 2KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans als Einzelversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 2008<br />

5.29 Gewinnverband RBFK3<br />

Tarife FRBZ, VRBZ, 1FRB und 2KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgeb. Dynamikplans als Kollektivversicherung <strong>der</strong> Tarifgeneration ab 2008<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RF3, RFK3, RFS3, RFSK3, RBF3 und RBFK3 <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben. Die Überschussanteilsätze<br />

zu den Tarifen 2KRS, 2KRB und KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans werden in <strong>der</strong> Bestandsgruppe<br />

Rentenversicherungen angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

nach Tarif FR, 1FR<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

nach Tarif FRS, 1FRS,<br />

FRBZ, VRBZ, 1FRB<br />

- auf das Fondsguthaben bezogener<br />

Teil<br />

Tarif VRBZ<br />

alle übrigen Tarife<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

Tarif FR, 1FR<br />

Tarif FRS, 1FRS<br />

Tarif FRBZ, VRBZ, 1FRB<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

152<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

unter 15 Jahre: 1,50%<br />

ab 15 bis unter 25 Jahre: 0,75%<br />

ab 25 Jahre: 0,00%<br />

unter 20 Jahre: 1,50%<br />

von 20 bis 30 Jahre: 0,75%<br />

über 30 Jahre: 0,25%<br />

0,35%<br />

0,1%<br />

0,0083295%<br />

20%<br />

0%<br />

65%<br />

0,1610655%<br />

entspricht einer jährlichen Verzinsung<br />

von 1,95%<br />

0,3%<br />

1,95%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

nach Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

Wertsicherungsoption monatlich<br />

zum Ende des Versicherungsmonats<br />

auf das<br />

zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene<br />

fondsgebundene<br />

Deckungskapital und das<br />

fondsgebundene Überschussguthaben<br />

Risikobeitrag<br />

nach Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

Wertsicherungsoption monatlich<br />

zum Ende des Versicherungsmonats<br />

auf das<br />

zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene<br />

konventionelle Deckungskapital<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Kosten-Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres; fällt das Ende <strong>der</strong><br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong><br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres beitragsfrei<br />

werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt die für<br />

beitragspflichtige Versicherungen geltenden<br />

Überschussanteile;<br />

Risiko-Überschussanteile zu Beginn eines jeden<br />

Monats bei einer Beitragszahlungsdauer ab 20<br />

Jahren, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres;<br />

Umrechnung <strong>der</strong> Kosten- und Risiko-<br />

Überschussanteile in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis <strong>der</strong> Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum Überschussguthaben <strong>der</strong> Versicherung;<br />

<strong>der</strong> Überschussanteil bei Beginn <strong>der</strong><br />

Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />

umgerechnet.<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

<strong>der</strong> mit Beginn <strong>der</strong> Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen möglich.

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