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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Schluss-Überschussanteil 0%<br />

Mindestleistung aus <strong>der</strong> Überschussbeteiligung<br />

zuzüglich 6%<br />

Leistung aus <strong>der</strong> laufenden<br />

Überschussbeteiligung<br />

Versicherungssumme<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />

Rückkauf nach mehr als 1/3 <strong>der</strong> Laufzeit o<strong>der</strong><br />

10 Jahren sowie bei Tod nach mehr als 3 Jahren<br />

werden reduzierte Leistungen fällig)<br />

mindestens jedoch 4,7‰ Versicherungssumme für jedes<br />

Versicherungsjahr ab<br />

dem 4., für die bis 2002 zurückgelegtenVersicherungsjahre<br />

7‰, für das 2002 begonnene<br />

Versicherungsjahr<br />

6,3‰<br />

10% versicherte Erlebensfallsumme<br />

Mindestleistung aus <strong>der</strong> Überschussbeteiligung für Versicherungen mit Verwendung <strong>der</strong> Überschussanteile zur<br />

Summenerhöhung bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalles mit Ausnahme <strong>der</strong> Tarife 1N10, 3N10 und 8N10<br />

sowie mit Ausnahme <strong>der</strong> Versicherungssummen, die sich bei den Tarifen 8N, 8N10 und 9N durch Nicht-<br />

Inanspruchnahme von Teilauszahlungen ergeben. Bei Beitragsfreistellung von Termfixversicherungen infolge des<br />

Todes <strong>der</strong> versicherten Person werden die bei Ablauf fälligen Summenerhöhungen auf 10% <strong>der</strong> Versicherungssumme<br />

aufgefüllt. Bei Beendigung einer durch Tod beitragsfreien Termfixversicherung wird mindestens das Deckungskapital<br />

<strong>der</strong> so aufgefüllten Summenerhöhungen ausgezahlt.<br />

1.12 Gewinnverband E1<br />

K-Tarife mit Policierung vor dem 20.5.1997 (Haustarife: vor dem 1.8.1997, Versicherungen gegen Einmalbeitrag: vor dem 1.1.1998)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile:<br />

- Grund-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

beitragsfreie Versicherungen,<br />

nicht in Anspruch genommene<br />

Teilauszahlungen in <strong>der</strong> beitragsfreien<br />

Zeit sowie bestehende<br />

Summenerhöhungen und Erlebensfallbonussummen<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

- beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />

Tarife 1KM, 2KM, 3KM, 5K,<br />

8KM, 9K<br />

Tarife 1KF, 2KF, 3KF, 8KF<br />

Tarife 1K10, 3K10, 8K10, 4K<br />

- beitragsfreie Versicherungsjahre<br />

- grundsätzlich dauerunabhängiger<br />

Teil<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 1.227,10 €: 0,70% (1,25%)<br />

ab 1.227,10 €: 1,20% (1,75%)<br />

Bei Versicherungen nach Tarif<br />

8K10, 8K, 9K Reduzierung des<br />

Grund-Überschussanteilsatzes<br />

pro in Anspruch nehmbarer, vor<br />

dem Ablauftermin liegen<strong>der</strong> Teilauszahlung<br />

(höchstens 5 werden<br />

gerechnet) um 0,2%-Punkte; <strong>der</strong><br />

Satz beträgt aber mind. 0%<br />

Jahresbeitrag <strong>der</strong> Hauptversicherung<br />

1‰ Erlebensfallsumme <strong>der</strong> nicht<br />

in Anspruch genommenen<br />

Teilauszahlungen<br />

0,5‰ jeweilige Erlebensfallsumme<br />

0,10% (0,05%)<br />

25%<br />

4,7‰<br />

4,4‰<br />

4,1‰<br />

4,1‰<br />

22‰<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[4]<br />

jährlicher Risikobeitrag<br />

Versicherungssumme für jedes<br />

Versicherungsjahr, für die<br />

a) vor 2002, b) in 2002 begonnenenVersicherungsjahre<br />

a) 7,0‰, b) 6,3‰<br />

a) 6,5‰, b) 5,9‰<br />

a) 6,0‰, b) 5,4‰<br />

a) 6,0‰, b) 5,4‰<br />

Versicherungssumme<br />

Grund-, Zins- und Risiko-Überschussanteile zu<br />

Beginn des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag o<strong>der</strong> mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zu<br />

Beginn des zweiten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zu Beginn des dritten<br />

Versicherungsjahres, zusätzlich bei Ablauf;<br />

Summenerhöhung<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />

Rückkauf o<strong>der</strong> Tod werden reduzierte Leistungen<br />

fällig, sofern bereits jährliche Überschussanteile<br />

zugeteilt wurden)<br />

Bei ab dem 3.2.1997 abgeschlossenen Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsdauern<br />

unter 12 Jahren sind die Sätze <strong>der</strong><br />

beitragsfreien Versicherungsjahre und des<br />

grundsätzlich dauerunabhängigen Teils noch<br />

mit dem Quotienten aus Versicherungsdauer in<br />

Jahren und 12 zu multiplizieren.<br />

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