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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2010<br />

13.2 FLK-, KK-, RNK-, RSK-, RFK-, KRBK-, KRBZK-, FRBZK-Tarife mit Beginn ab 2008<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Beitragspflichtige Versicherungen<br />

und aufgrund abgekürzter<br />

Beitragszahlungsdauer o<strong>der</strong><br />

Einmalbeitragszahlung beitragsfreie<br />

Versicherungen:<br />

Laufende Überschussanteile<br />

(für beitragspflichtige Versicherungen<br />

gegen laufende Beitragszahlung)<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

gegen laufende Beitragszahlung<br />

planmäßig beitragsfreie Versicherungen<br />

und Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag<br />

Beitragsfreie Versicherungen<br />

<strong>der</strong> Aktiven (mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />

o<strong>der</strong> Einmalbeitragszahlung<br />

beitragsfreien):<br />

192<br />

30% tariflicher KIZ-Ratenbeitrag;<br />

im Verhältnis von Beitragszahlungs-<br />

zu Versicherungsdauer<br />

gewichtet<br />

0,75%<br />

2,25%<br />

tariflicher KIZ-Jahresbeitrag<br />

ohne Ratenzuschlag für jedes<br />

Versicherungsjahr<br />

ehemaliger tariflicher KIZ-<br />

Jahresbeitrag ohne Ratenzuschlag<br />

bzw. Einmalbeitrag für<br />

jedes Versicherungsjahr<br />

Schluss-Überschussanteil 1,0% KIZ-Jahresrente für jedes beitragsfreie<br />

Versicherungsjahr<br />

Versicherungen <strong>der</strong> Invaliden:<br />

Jährl. Zins-Überschussanteil 1,95% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

<strong>der</strong> KIZ<br />

beitragspflichtige Versicherungen mit Beitragsanrechnung:<br />

laufende Überschussanteile anteilig<br />

mit je<strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf <strong>der</strong> Versicherungsdauer<br />

(bei Versicherungsbeginn ab<br />

2005 anteilig für bei Ablauf <strong>der</strong> Versicherungsdauer<br />

unvollendete Versicherungsjahre) nach<br />

Beginn des dritten Versicherungsjahres, bei vorzeitiger<br />

Vertragsbeendigung durch Tod o<strong>der</strong><br />

Rückkauf werden gegebenenfalls reduzierte<br />

Leistungen fällig;<br />

die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />

Versicherungen und aufgrund<br />

abgekürzter Beitragszahlungsdauer o<strong>der</strong> Einmalbeitragszahlung<br />

beitragsfreie Versicherungen<br />

werden jeweils mit <strong>der</strong> Anzahl aller ab dem<br />

5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre<br />

multipliziert und im Verhältnis von<br />

Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet.<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf <strong>der</strong> Versicherungsdauer<br />

nach Beginn des dritten Versicherungsjahres,<br />

bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Tod o<strong>der</strong> Rückkauf werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig.<br />

Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />

erstmalig nachdem die Rente<br />

für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />

jährliche Rentenerhöhungen

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