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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze Anlage zum Anhang 2010<br />

FLI-, KI-, RNI-, RSI-, RFI-, KRSI-, KRBI-, KRBZI-, FRI-, FRSI-, FRBZI-, VRBZI-, FRGI-, GRBI-, GRSI-Tarife mit Beginn ab 2008<br />

Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Laufende Überschussanteile Bezugsgröße ist <strong>der</strong> jeweilige tarifliche Ratenbeitrag <strong>der</strong> Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(mit evtl. Risikozuschlag)<br />

Versicherungsdauer<br />

bis 20 Jahre 40%<br />

über 20 Jahre und Berufsgruppe 1, 2 33%<br />

über 20 Jahre und Berufsgruppe 3, 4 30%<br />

Schluss-Überschussanteil Bezugsgröße ist <strong>der</strong> jeweilige tarifliche Jahresbeitrag <strong>der</strong> Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZV) ohne Ratenzuschlag<br />

für diejenigen Versicherungsjahre, in denen keine Leistungen o<strong>der</strong><br />

nur die Beitragsbefreiungsrente aus <strong>der</strong> Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung gewährt worden sind; die nachstehenden<br />

Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete und anteilig<br />

für jedes unvollendete Versicherungsjahr <strong>der</strong> BUZV und werden<br />

jeweils mit <strong>der</strong> Anzahl aller ab dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten<br />

Versicherungsjahre multipliziert und im Verhältnis von<br />

Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet<br />

Bonusrente<br />

Beitragsbefreiungsrente Berufsgruppe 1, 2 1,61%<br />

Berufsgruppe 3, 4 1,50%<br />

Berufsunfähigkeitsrente 1,14%<br />

Bonusrente Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />

Versicherungsdauer<br />

bis 20 Jahre 67%<br />

über 20 Jahre und Berufsgruppe 1, 2 49%<br />

über 20 Jahre und Berufsgruppe 3, 4 43%<br />

laufende Überschussanteile;<br />

beitragspflichtige Versicherungen: Beitragsanrechnung<br />

anteilig mit je<strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei Ablauf<br />

<strong>der</strong> Versicherungsdauer <strong>der</strong> BUZV (anteilig<br />

für bei Ablauf <strong>der</strong> Versicherungsdauer <strong>der</strong><br />

BUZV unvollendete Versicherungsjahre), bei<br />

vorzeitiger Beendigung <strong>der</strong> BUZV werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig, <strong>der</strong><br />

Schlussüberschussanteil <strong>der</strong> BUZV wird bei<br />

Versicherungen, die als Basisversorgung im<br />

Sinne des Alterseinkünftegesetzes mit För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung<br />

mit § 22 Nr. 1 a) aa) EStG in <strong>der</strong> Fassung ab<br />

2005 angeboten werden, nicht ausgezahlt,<br />

son<strong>der</strong>n dem Überschussguthaben bzw. Deckungskapital<br />

<strong>der</strong> Hauptversicherung zugeschlagen<br />

und verrentet, bei Tod <strong>der</strong> versicherten<br />

Person während <strong>der</strong> Aufschubzeit wird bei<br />

diesen Verträgen - sofern sie nicht im Rahmen<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen<br />

werden - kein Schlussüberschussanteil fällig.<br />

Bonusrente im Rahmen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung;<br />

Erhöhung <strong>der</strong> zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente<br />

bei Beginn <strong>der</strong> Leistungspflicht<br />

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