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Geschäftsbericht 2009 der AachenMünchener Lebensversicherung ...

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Anhang Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldfor<strong>der</strong>ungen sowie sonstigen Ausleihungen werden<br />

grundsätzlich zum Nennwert nach § 341c HGB angesetzt. Disagiobeträge werden passivisch, Agiobeträge<br />

aktivisch abgegrenzt und auf die Laufzeit verteilt. Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuld scheindarlehen<br />

sowie die Genussscheine im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds für <strong>Lebensversicherung</strong>en<br />

werden zu Anschaffungskosten zuzüglich <strong>der</strong> laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Zur Feststellung einer<br />

voraussichtlich dauerhaften Wertmin<strong>der</strong>ung werden die Papiere gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB auf ihre Bonität hin<br />

überprüft. Darüber hinaus werden für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldfor<strong>der</strong>ungen zur weiteren<br />

Risikovorsorge Pauschalwertberichtigungen gebildet.<br />

72<br />

Einlagen bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.<br />

An<strong>der</strong>e Kapitalanlagen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von <strong>Lebensversicherung</strong>spolicen werden<br />

gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Rücknahmepreis am Bilanzstichtag) bilanziert.<br />

Depot- und Abrechnungsfor<strong>der</strong>ungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nennwert<br />

bilanziert.<br />

Die For<strong>der</strong>ungen an Versicherungsnehmer und -vermittler. Auf die noch nicht fälligen Ansprüche an<br />

Versicherungsnehmer wird weiter unten unter den Erläuterungen zur Deckungsrückstellung eingegangen.<br />

Die sonstigen For<strong>der</strong>ungen und an<strong>der</strong>e Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert aktiviert.<br />

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 2 HGB, vermin<strong>der</strong>t um die unter<br />

Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften zulässigen Abschreibungen gemäß § 6 Abs. 2 und 2a EStG, aktiviert.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr <strong>der</strong> Anschaffung sofort als Aufwand erfasst, sofern sie einen Netto-<br />

Betrag von 150 € nicht übersteigen. Für Gegenstände mit einem Netto-Betrag über 150 € und bis 1.000 € werden<br />

Sammelposten gebildet, die im Jahr <strong>der</strong> Bildung und den folgenden 4 Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmin<strong>der</strong>nd<br />

aufgelöst werden.<br />

Die Vorräte werden unter Anwendung eines Verbrauchsfolgeverfahren einzeln mit den Anschaffungskosten<br />

bewertet.<br />

Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt.

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